Mündliche Schwerpunktbereichsprüfung (Jura SPB-Prüfung) trotz Corona ermöglichen!

Mündliche Schwerpunktbereichsprüfung (Jura SPB-Prüfung) trotz Corona ermöglichen!
Warum ist diese Petition wichtig?

Das Jurastudium zählt zu den anspruchsvollsten Ausbildungen, die junge Menschen antreten können. Es ist nicht nur eine akademische Herausforderung, sondern auch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Besteht man das juristische Staatsexamen nicht, steht man nach einem langen Studium ohne Abschluss da. Für Jura-Studierende, insbesondere für diejenigen, die sich in oder kurz vor der Examensvorbereitung und demnach sowieso in einem der stressigsten Abschnitte ihres Lebens befinden, stellen die mit Corona verbundenen Einschränkungen (geschlossene Bibliothek, fehlende Lernplätze, psychologische Belastung) eine sehr große Erschwernis in dieser entscheidenden Phase ihres Studiums dar.
Das juristische Staatsexamen besteht aus dem universitären Schwerpunktbereich und dem staatlichen Pflichtteil. Der Schwerpunktbereich wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass schlichtweg keine mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen angeboten werden. Der Schwerpunktbereich besteht aus einer Klausur, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Note des Schwerpunkts fließt zu 30% in die Gesamtnote ein, die sich im Übrigen zu 70% aus der Note des Staatsexamens ergibt. Mit den Leistungen aus dem Schwerpunktbereich legt man den Grundstein für die spätere Gesamtnote des ersten Staatsexamens, weshalb dieser von großer Bedeutung für die Studierenden ist.
Die Aussetzung der mündlichen Prüfungen in den Schwerpunktbereichen hat allerdings nichts mit der Universität Hamburg selbst und schon gar nichts mit der juristischen Fakultät zu tun, sondern mit dem Justizprüfungsamt (JPA) der Freien und Hansestadt Hamburg. Dieses möchte einfach keine digitalen mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich zulassen, obwohl sie in anderen Standorten (z.B. Berlin, Göttingen, Bayreuth, etc.) problemlos digital stattfinden.
Dies hat folgenschwere Konsequenzen, welche das JPA in Kauf nimmt:
- Die Zeit zwischen den zuletzt abgelegten Schwerpunktbereichsprüfungen wird immer länger und die mündliche Prüfung zieht sich immer weiter in die so relevante und zeitaufwändige Examensvorbereitung. Aufgrund dieser Verzögerung warten einige Studierende seit über einem dreiviertel Jahr auf einen Termin für die mündliche Prüfung, um den Schwerpunkt abschließen und sich so voll und ganz auf die Examensvorbereitung konzentrieren zu können. Bis dahin fahren wir Studierende zweigleisig, denn wir können uns nicht gänzlich auf die essentielle Examensvorbereitung konzentrieren, sondern müssen uns das umfangreiche Detailwissen des Schwerpunktes weiterhin warmhalten.
- Am Ende ist es aber auch eine Frage des Geldes. Studierende sind zusammen mit Frauen aufgrund des Verlustes von Minijobs besonders betroffen. Ca. 17.000 Minijobs sind wegen Corona in Hamburg weg. Bundesbildungsministerin Karliczek wollte ihrerseits keine unbürokratische Öffnung des BAföGs, stattdessen sollten Studierende auf die KfW-Kredite zurückgreifen. Jetzt stellt sich heraus, dass man sein Studium selbst dann nicht schnellstmöglich abschließen kann, wenn man es möchte, denn die Möglichkeiten dazu sind gar nicht gegeben. An der Stelle bringt es leider für viele Studierende wenig, dass eine - zwar begrüßenswerte - Freischussverschiebung beschlossen wurde, die Studierenden sich aber kräftig verschulden müssen, um überhaupt für die Lebenshaltungskosten aufkommen zu können. Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird die Situation vieler Studierenden, die schon vor der Corona-Pandemie mit Existenzängsten (und deren Verwirklichung) zu kämpfen hatten.
Wir fordern deshalb die zuständige Senatorin für Justiz, die Universität Hamburg und die Leitung des Justizprüfungsamtes dazu auf, die Möglichkeit zu schaffen, dass Studierende - sofern sie denn möchten - unter corona-konformen Bedingungen die mündlichen Prüfungen ihres Schwerpunktes ablegen. Dabei sollen die Studierenden jedoch nicht zur digitalen Prüfung verpflichtet werden; es soll lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, die Prüfung auch digital zu absolvieren.
Fachschaftsrat Rechtswissenschaft
Nachträgliche Klarstellung:
Der Fachschaftsrat stellt hiermit ausdrücklich klar, dass Prüflingen, die eine mündliche Prüfung in Präsenz bevorzugen, keine Nachteile durch ein zweigleisiges Vorgehen mit digitalen Prüfungen und solchen in Präsenz entstehen dürfen. Wir fordern daher die zuständige Senatorin für Justiz, die Universität Hamburg und die Leitung des Justizprüfungsamtes dazu auf, schnellstmöglich corona-konformen Bedingungen zu schaffen, sodass sowohl mündliche Prüfungen in Präsenz als auch digitale mündliche Prüfungen möglich werden.