Döner zum Deutschen Nationalgericht ausrufen

Döner zum Deutschen Nationalgericht ausrufen

13 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 25.
Bei 25 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Empfehlungen gelistet!

Wir fordern, dass der Döner (auch Kebap/Kebab genannt) zum Nationalgericht der Bundesrepublik Deutschland ausgerufen wird!

In einer Zeit, in der unser Land sich in verschiedensten Themen und Debatten nicht einig werden kann, ist es wichtig ein Zeichen der Einigkeit zu setzen. 
In Deutschland ist es egal woher man kommt, wie alt man ist, wo man ist, niemand in unserem Land kann auf den Genuss eines Döners selten verzichten. Egal ob im Süden in Bayern und Baden-Württemberg, im Osten unserer Republik, oder im Norden oder Westen des Landes: Die Menschen sind sich einig darüber, dass großgebratenes Drehspießfleisch mit Salat, Zwiebeln und leckerer Soße in einem Fladenbrot ein Genuss aus dem Himmel ist.
Um dieses Kulturgut zu schützen fordern wir:

1. Ein gesetzlich festgelegtes Reinheitsgebot für den Döner. Dieser sollte nur aus den herkömmlich bekannten und qualitativ hochwertigen Zutaten bestehen.

2. Der Döner sollte als Deutsches Nationalgericht ausgerufen werden um ihn zu einem Exportschlager zu machen. Etwaige Projekte, um den Döner in anderen Ländern bekannt zu machen, sollten von der Bundesregierung als Internationale Zusammenarbeit zur Verständigung der Völker deklariert werden und daher finanziell unterstützt werden.

3. Die Steuerlast für anerkannte Kebaphäuser (auch Dönerbuden genannt) sollte stark reduziert werden, damit sicher jeder Mensch dieses kulinarisches Wunder leisten kann.

4. Eine Mindestanzahl von Kebaphäusern pro 1.000 Einwohner, ist festzuschreiben damit die Versorgung mit Döner landesweit gesichert ist. Des Weiteren ist darüber nachzudenken, den Döner als Daseinsgrundvorsorge einzustufen.

5. Kebaphäuser sollten als Stätten kultureller Begegnung anerkannt werden. Nirgendwo in unserem Land kommt es zu so zahlreichen Begegnungen unterschiedlicher Milieus, Kulturen und verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und Klassen im Allgemeinem. 

6. Gesetzlich sollte festgeschriebenen werden, dass Dönerfachverkaufende, die ihre Kunden mit Chef/Chefin ansprechen, eine Erhöhung des Verkaufspreises um 10% anlegen dürfen. Dabei ist gesetzlich zu regeln, dass der Höchstpreis eines Döner nicht 4,50€ übersteigt.

7. In anerkannten Kebaphäusern ist das Aushändigen von Stempelbonuskarten Pflicht. Diese setzen fest, dass nach dem Kauf von 9 Dönern, der 10. gratis ist. So wird der Konsum gefördert und eine regelmäßige Nachfrage sichergestellt.

8. Mit dem Döner vergleichbare Gerichte, etwa das Dürüm (auch Rolle genannt) in verschiedenen Variationen, egal ob vegetarisch mit Falafel, oder Fleisch, als auch der Pom(m)Döner (auch Kebapkanister/Dönerbox/Fleischeimer/Dömmes oder Pöner genannt) sind als ebenbürtig anzuerkennen. 


Eine Debatte über die oben stehenden Punkt im Deutschen Bundestag ist längst überfällig und sollte daher möglichst schnell geführt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bevölkerung in größtmöglicher Breite an der Ausarbeitung des Reinheitsgebots beteiligt wird. 
Wir sind uns, wie wahrscheinlich alle Menschen in unserem Land, darüber einig, dass der Döner uns alle stärker zusammenbringen, schwierige Zeiten überwinden und Einigkeit und Recht und Freiheit säen kann. 

13 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 25.
Bei 25 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Empfehlungen gelistet!