Genereller Leinenzwang aller Hunde
Diese Petition hat 2 Unterschriften erreicht
Laut Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden dürfen Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. § 1, Abs. 1
In § 9, Abs. 2, Satz 2 ist das Tragen von Hundehalsbänder und Leinen verpflichtend in öffentlichen Parkanlagen sowie Fußgängerzonen. Auszug aus diesem Paragraphen. Nachzulesen unter:
Leider treffe ich in letzter Zeit des häufigeren Hundehalter an, die Ihre Hunde ohne Leine und ohne Halsband ausführen. Die angeschriebene Behörde aus Wetzlar/Hessen reagiert nicht auf meine Hinweise auf o. g. Gesetzeslage. Die Gefahr durch diese Hunde besteht darin, dass mein Kleinhund (Dackelmischling) von diesen attakiert wird und bereits gebissen wurde. Dieses möchte ich abstellen und daher um einen Leinenzwang für alle Hunde flächendeckend erreichen.
Vielen Dank für Deine Unterstützung in dieser Angelegenheit.