Gleichbehandlung aller Flüchtlinge endlich umsetzen. Von der Theorie in die Praxis.

Gleichbehandlung aller Flüchtlinge endlich umsetzen. Von der Theorie in die Praxis.

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Bei 100 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Empfehlungen gelistet!
Florian Peters hat diese Petition an Olaf Scholz (Bundeskanzler) und gestartet.

Ich begrüße die neu aufgekommene Willkommenskultur durch den Krieg in der Ukraine. Die Flüchtlinge aus der Ukraine müssen nicht durch den langwierigen Asylprozess. Ich finde diese Behandlung müsste für alle Flüchtlinge gleichermaßen gelten.

Ich fordere eine Gleichbehandlung aller Flüchtlinge aus (Bürger-)Kriegsgebieten.

Nicht nur in der Ukraine herrscht Krieg sondern auch aktuell noch in Syrien, Afghanistan, Irak, Kolumbien, Myanmar, Somalia, Nigeria, Kongo, Südsudan, Burundi und in vielen anderen Ländern.

Das Recht auf Asyl ist in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert, ebenso wie das Recht auf Gleichbehandlung im Grundgesetz der Bundesregierung Deutschlands. Ich fordere deshalb die Bundesregierung und die Europäische Union auf, dieses Recht auch umzusetzen.

Durch meine Arbeit als Sozialarbeiter und Ehrenamtskoordinator in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin erlebe ich tagtäglich den verständlichen Ärger der Bewohner*innen. Dieser fußt in der Sorge davor, dass sie ihre Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine verlieren.

Es sollte keine Flüchtlinge erster oder zweiter Klasse geben und kein Ausspielen der Migrant*innen untereinander. Deshalb trete ich für ein liberaleres Einwanderungsgesetz ein.

Wir brauchen Fachkräfte und und brauchen die Diversität. Wir sind ein Einwanderungsland und Migration gibt es schon so lange, wie es Menschen gibt. Ich erlebe tagtäglich, wie motiviert die Bewohner*innen meiner GU sind, eine Arbeit und eine Wohnung zu finden.

In jeder Gruppe gibt es Menschen, die mir nicht sympathisch sind. Trotzdem versuche ich sie gleich zu behandeln. Gleich behandeln heißt nicht Gleichmacherei. Alle sollten nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen behandelt werden. Das Ziel ist Selbstständigkeit. Es sollte die Aufgabe der Sozialarbeiter*innen sein, sich überflüssig zu machen.

Ich fordere Gleichbehandlung für alle.  Den Wegfall der Residenzpflicht, ein Arbeitsrecht für alle sowie Bildungschancen, außerdem die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen und ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht für alle Flüchtlinge aus (Bürger-)Kriegsgebieten.

Wie der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Flüchtlichgsräte fordere ich die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Das Gesetz ist 1993 - begleitend zu den Debatten um das Asylgrundrecht - eingeführt worden, um Menschen abzuschrecken, nach Deutschland zu kommen und einen Asylanspruch geltend zu machen. Der Beweis, dass das tatsächlich funktioniert, wurde nie erbracht. Zudem ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Sonderbürokratie verbunden. Das Geld und die Arbeitskraft wäre woanders besser eingesetzt.

Insgesamt könnten viele bürokratischen Hürden abgebaut werden. Termine für die Verlängerung des Aufenthalts könnten automatisch vergeben werden, Berlinpässe und BuT für Kinder sollten automatisch vergeben werden, genauso die Wohnungsberechtigungsscheine. Vieles könnte digital und papiersparend gemacht werden. Warum kommuniziert die Familienkasse nur postalisch? Die ganzen Anliegen bei Bürgerämtern und Behörden könnten digital und im Homeoffice gelöst werden.

Ich fordere zudem, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, mehr mit Anreizen als Sanktionen gearbeitet wird und Integration als beidseitiger Prozess verstanden wird, wo auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert wird. Ein Wahlrecht für alle die länger als drei Jahre in Deutschland sind wäre wünschenswert. Ich finde gelungene zur gelungenen Integration gehört auch eine Teilhabe an demokratischen Strukturen.

Ich fordere:

1. Direkter Aufenthaltstitel für alle Flüchtlinge aus allen Kriegsgebieten
2. Residenzpflicht abschaffen
3. Arbeitsrecht für alle
4. Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
5. Digitalisierung und Reformierung der Behörden
6. Wahlrecht nach drei Jahren

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