Gerechtigkeitsproblem für Kinder im Deutschen Sozialstaat

Gerechtigkeitsproblem für Kinder im Deutschen Sozialstaat

345 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 500.
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Semjo Sanches

Wir fordern die Bundesregierung auf! Kinder dessen Familien von Sozialleistungen abhängig sind, sollten die Möglichkeit bekommen anrechnungsfrei arbeiten zu können ohne, dass dessen Leistungseinkommen gekürzt werden.

Deshalb sollte diese Reglung aufgehoben werden oder eine neue Regel, dass dessen Einnahmen erhöht werden.

Betroffen sind vor allem

Kinder von alleinerziehenden Müttern/Vätern.
Kinder mit Arbeitsunfähigen Elternteilen (wer so krank ist, dass er seinen vertraglichen geschuldeten beruflichen Aufgaben vorübergehen nicht mehr nachkommen kann).
Kinder dessen Eltern so wenig verdienen (Wenn das Einkommen trotz Arbeit nicht ausreichend ist), weshalb Sie von Sozialleistungen angewiesen sind.

In Deutschland gibt es rund um 860.000 Menschen, welche Erwerb ständig (als Erwerbstätigkeit gilt die Durchführung einer bezahlten Tätigkeit) sind und trotzdem vom Staat angewiesen sind.

Beispielsweise:

Viele Alleinerziehende

die Auswirkung von dem sind:

Minijobs, Niedrige Löhne und Schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung

Leistungen der Sozialhilfe etc. werden nur gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreichend ist.

Aus diesen Gründen haben Kinder mit solchen Familienverhältnissen es schwer arbeiten zu gehen, weshalb es oftmals zu Schwarzarbeit oder zu Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern kommt.

Grund für das Ganze ist, dass diese Kinder nur anrechnungsfrei arbeiten dürfen und dazu kommen noch die ganzen komplizierten Formulare, welche ausgefüllt werden und die Lohnabrechnungen werden Halbjährlich-Jährlich pflichtig eingefordert, für den ganzen Stress lohnt es sich im Endeffekt für 100-170 € kaum arbeiten zu gehen.

Anrechnungsfrei bedeutet, dass man nur 100 € Freibetrag pro Monat verdienen darf, wozu man zusätzlich 20 % (zusätzlicher Freibetrag) des Einkomme behalten darf.

Beispiel:

Du übst eine Tätigkeit aus, bei welcher du 450 € pro Monat verdienst und nach den Abrechnungen bekommst du monatlich von den 450 € nur 170 € ausgezahlt.

Mathematisch gesehenes Beispiel:

Einkommen-Grundfreibetrag*0,2(20 %) =zusätzlicher Freibetrag

450-100×0,2(20 %) =70 €

Einkommen aus Minijob-Freibeträge= anzurechnendes Einkommen

450-170=280 €

Wird die Gewährbeständigkeit der Kinder nicht gemeldet zählt diese als Fehlinformation und dazu kommt es das den Eltern Leistungen gekürzt werden.

Leistungen werden von den Eltern auch gekürzt, sobald das Kind mehr Einkommen als vereinbart bezieht.

Das heißt wieder rum, dass wenn die Kinder mehr verdienen als Sie eigentlich dürfen werden deren Eltern Leistungen abgezogen, sodass Sie ein Teil von deren Einkommen deren Eltern zurückzahlen müssen, damit die Eltern wieder, auf deren eigentlichen Einkommensstand kommen können, wodurch Sie wieder nicht genug für sich verdienen können.

Das Ganze ist immer wieder ein Kreislauf welcher nur Aufwand und Probleme macht und die Kinder dazu treibt erst gar nicht arbeiten zu gehen und wenn dann nicht auf Papier.

Solche Kinder sind erst frei, bis die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht (du z.B. dort ausziehst) oder deine Eltern nicht mehr vom Staat angewiesen sind.

Ausziehen ist der einfachste Weg für diese Kinder. Dann entfällt sofort jegliche Anrechnung deines Verdiensts.

Aber Kinder, dessen Eltern nicht vom Staat anhängig sind dürfen mehr als 450€ verdienen und müssen nichts von deren Einkommen abgeben.

 

Quelle: Pixabay

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