Gegen MASKENPFLICHT am ARBEITSPLATZ am FLUGHAFEN STUTTGART

Gegen MASKENPFLICHT am ARBEITSPLATZ am FLUGHAFEN STUTTGART
Wir stellen uns gegen das erzwungene Tragen der Maske am Arbeitsplatz am FLUGHAFEN STUTTGART, da keine Rechtsvorschrift besteht die das rechtlich verankert und dies gegen den Artikel der Unversehrtheit des Leibes verstößt!
Das Tragen der Maske ist:
- gesundheitsschädlich
- setzt die Leistungsfähigkeit herunter
- Schädigt dauerhaft die Haut
- Kann Pilzerkrankungen im Mund und Lunge verursachen
- Das Gehirn wird von zu wenig frischem Sauerstoff versorgt
- Die Gesundheit wird dadurch langfristig am ganzen Körper geschädigt, da frischer Sauerstoff überlebensnotwendig ist!
Das Abwenden einer Krankheit, durch Maßnahmen die wiederum der Gesundheit schaden, steht nicht im Verhältnis.
Der Nürnberger Kodex besagt:
Dass kein Versuch am Menschen durchgeführt werden darf, wenn im voraus die Annahme besteht, dass es zum Tod oder dauerhaften Schäden führt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
Da das Tragen der Maske keine positiven Ergebnisse erzielen konnte, Infektionen zu vermeiden und es keine wissenschaftliche Beweise gibt, dass das Abnötigen den Menschen schützt, gleicht die Maßnahme einem Experiment, welches nur von qualifiziertem Personal betreut werden darf und sofort unterbrochen werden muss, falls es Schädigungen gibt.
Wissenschaftliche Beweise zu Schädigungen liegen vor.
https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx
Für den Mehrwert zur Sicherung der Gesundheit liegen keinerlei Beweise vor.
Das Unternehmen müsste die Einwilligung der Maßnahme schriftlich festhalten mit dem Hinweis des Risikos der Schädigungen am Leibe des Mitarbeiters. Diese Aufklärung ist nicht entstanden und damit wird der Mitarbeiter durch die Anweisung gezwungen sich selbst zu verletzen, um seinen Arbeitsplatz zu behalten.
Dies gleicht einer Drohung, die Existenz zu verlieren, bei nicht Einhaltung der Anweisung und ist damit ein weiterer Rechtsbruch.