Für ein Recht auf Geheimhaltung der eigenen Krankengeschichte.

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Dr. med. Lothar Rudolph hat diese Petition an Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) und gestartet.

Der deutsche Bundestag möge beschließen:
Jeder Patient hat das Recht, der zentralen Speicherung seiner Krankendaten nicht zuzustimmen. Niemandem darf aus dieser Nichtzustimmung ein Nachteil erwachsen, weder durch Verweigerung von Gesundheitsleistungen noch durch erhöhte Versicherungstarife oder Honorarkürzungen beim Gesundheitspersonal.


 
Begründung:

Die Bundesregierung drängt im Rahmen ihrer E-Health-Initiative zu einer zentralen Datenspeicherung von Gesundheitsdaten.

 
Wir halten es für grob fahrlässig, hochsensible Gesundheitsdaten zentral vorzuhalten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass jede noch so gute Sicherheitsarchitektur früher oder später erfolgreich angegriffen werden kann. Abgesehen von den fast täglich gemeldeten Datenverlusten großer Online-Firmen hat es in der Vergangenheit Vorfälle unter anderem in den USA und Norwegen gegeben, bei denen Gesundheitsdaten von rd. 120 Millionen Amerikanern bzw. 3 Millionen Norwegern exponiert wurden. Folgerichtig haben laut einer Umfrage 82% der Bundesbürger Angst, dass ihre Patientendaten in falsche Hände geraten könnten. Das Thema ist in den Köpfen der Wähler präsent.


 
Nicht umsonst bewertet die Datenschutzgrundverordnung in Artikel 9 Gesundheitsdaten als besonders kritisch und lässt ihre Verarbeitung nur unter verschärften Bedingungen zu, denn: Anders als bei Finanzdaten entsteht bei einem Hack von Gesundheitsdaten nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, der sich ökonomisch ausgleichen ließe. Unsere Gesundheitsdaten in den falschen Händen können jeden Einzelnen von uns in allen Aspekten seiner Lebensführung beeinträchtigen, von der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder Wohnung bis hin zur Kreditwürdigkeit. Die mögliche Kenntnis von Erbkrankheiten erweitert diesen Schaden sogar noch auf unsere Nachkommen.


 
Wir verkennen nicht den Nutzen zentral zugänglicher Gesundheitsdaten für den Patienten, seine behandelnden Ärzte sowie auch für die Forschung und somit den medizinischen Fortschritt. 


 
Wir meinen aber, dass diese Güterabwägung zwischen Nutzen und möglichem Schaden nicht vom Staat getroffen werden kann, sondern nur eigenverantwortlich von jedem einzelnen Patienten. 
Dabei darf keinerlei Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden: Dem Patienten, der seine Daten nicht freigeben will, dürfen weder Gesundheitsleistungen gekürzt oder gar verweigert werden, noch darf ihm in diesem Fall ein höherer Versicherungsbeitrag aufgebürdet werden. Auch Ärzte, die Patientendaten generell nicht an zentrale Datenspeicher weiterleiten (sog. “Offline-Praxen”), dürfen nicht z.B. durch Honorarkürzungen sanktioniert werden.

Mehr erfahren Sie unter: www.aktion-datenschutz-in-deutschen-praxen.de

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