Für eine Aufnahme von § 3​.​27 RheinSchPV in die BinSchStrO

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Oskar Puch hat diese Petition an Fachstelle für Verkehrstechnik WSV und gestartet.

In § 3.27 RheinSchPV "Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden " werden die Rahmenbedingungen für das Blaue Funkellicht auf dem Rhein geregelt. Hiervon sind u.a. auch die Hilfeleistungsorganisationen betroffen.

Er besagt.: Fahrzeuge der Überwachungsbehörden können bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen.

Dies gilt auch für Feuerlöschboote, wenn sie zur Hilfeleistung eingesetzt werden, und für Wasserrettungsfahrzeuge im Rettungseinsatz mit Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

In einer Erlaubnis der zuständigen Behörde besteht u.a. die Auflage das bei Genehmigung des blauen Funkellichts eine Sprechfunkbereitschaft auf Kanal 10 im Funkverkehrskreis Schiff - Schiff im Binnenschifffahrtsfunk vorhanden sein muss (derzeit nur auf Rhein). Diese Auflage stellt eine elementare Grundlage der nautischen Gefahrenabwehr auf Binnen - Bundeswasserstraßen dar.

Wir wünschen uns eine Aufnahme des Paragraphen in die BinSchStrO um eine Bundesweite Verpflichtung für Binnenschifffahrtsfunkanlagen auf Wasserfahrzeugen von Hilfeleistungsorganisationen, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes  zu erwirken.

Nur durch diese Auflage ist die Kommunikation zwischen einem Havaristen und Rettungskräften in Notfällen nicht nur am Rhein sondern Bundesweit gewährleistet. Darüber hinaus können Rettungsfahrzeuge jederzeit bei Eigenen Notlagen mit der umliegenden Schifffahrt kommunizieren.

Unterschreiben Sie die Petition wenn Sie die Sicherheit auf Bundeswasserstraßen vorantreiben möchten!

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