Schufareform

Schufareform

Startdatum
1. März 2021
Petition an
Deutscher Bundestag; und
11 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Monique Löer

Wir fordern von der Bundesregierung eine Schufa-Reform.

Kümmern Sie sich um die Themen und vor allem die Menschen in Ihrem Land.

 

Für das Löschen von Einträgen sowie dem Löschungsanspruch bei der Schufa und allen anderen Wirtschaftsauskunfteien muss zwingend eine Neuregelung her.

  • Die Datenspeicherung / Datenlöschung muss begrenzt bzw. so gestaffelt werden, dass „kleine Ausrutscher“ sobald sie beglichen wurden, bei der Schufa und sämtlichen anderen Auskunfteien gelöscht werden und das Scoring dabei gleichzeitig positiv korrigiert wird. Eine neue Form des Recht auf "Vergessenwerden!
  • Um Nachteile für den Erwerb und Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) eines jeden Bürgers einzudämmen, sind die Löschfristen nach unten zu korrigieren bzw. das Einträge schneller gelöscht werden können.

Forderungen                                  bis 500,00 €                              nach 6 Monaten

bis 1.500,00 €                           nach 1 Jahr

bis 3.500,00 €                           nach 2 Jahren

Darüber hinaus wie gehabt.

 

  • Die sofortige Löschung für geringfügige Schulden bis maximal 2.000 EUR - die innerhalb von 6 Wochen nach der Meldung beglichen werden – bleibt bestehen.
  • Einträge für nicht offengelegte Vermögensverhältnisse sind - wenn die Forderung beglichen wurde – umgehend zu löschen. Die Erledigungsmeldungen entsprechender Stellen sind umgehend zu erfolgen.
  • Das Scoring der Schufa und sämtlicher anderer Wirtschaftsauskunfteien, muss endlich für jedermann verständlich und nachvollziehbar gemacht werden. Die Einträge sind mit Scoring-Punkten zu versehen.
    Es muss sichtbar und nachvollziehbar sein, aus welchem Zeitraum sich das Scoring zusammensetzt.
  • Betroffene müssen Fehler prüfen können
    Einträge sind mit Melder, Rechnungsnummer, Inkassonummer zu kennzeichnen, sodass der Betroffene den Eintrag auch bei der jährlich zustehenden kostenfreien Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) alle gespeicherten Daten und Einträge nachvollziehen kann.
  • Der Schufa und sämtlichen Wirtschaftsauskunfteien ist eine gesetzliche Auflage aufzuerlegen, selbständig [nicht auf Antrag des Einzelnen] Einträge zu löschen. Selbstredend zum Zeitpunkt der Löschfrist. Kommen diese dem nicht nach, stehen dem Bürger ohne dies vor Gericht erstreiten zu müssen, entsprechende Entschädigungen (um hier deutlich zu werden und damit es auch für die Auskunfteien begreifbar zu machen; 5,- € pro Tag an dem Einträge nicht gelöscht wurden). Wir verweisen hier auf die Verletzung der Persönlichkeitsrechte hin.
  • Einträge sind innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung zu korrigieren.
  • Das Scoring ist bei jeder Begleichung einer eingetragenen Forderung positiv anzugleichen!
  • Gläubiger haben die Wirtschaftsauskunfteien bei erfolgten Ratenzahlungen (als Forderungsminderung) umgehend (innerhalb 7 Tage) über den aktuellen Forderungsstand zu informieren. Bei kompletter Begleichung der Schulden ist die Mitteilung innerhalb von 10 Werktagen an die Schufa zu übermitteln.
    Das Scoring ist nach jeder Zahlung (als Zeichen, des Zahlungswillens) positiv anzupassen.
  • Sämtliche Gläubiger haben Auskunfteien und Gerichte über erledigte Forderungen über die Erledigung innerhalb von 10 Werktagen zu informieren. Bei Unterlassung wird ein Fortkommen des Schuldners bewusst in Kauf genommen / Persönlichkeitsrechte mutmaßlich verletzt. Auch auf spätere Anforderung des Schuldners. Löschungsanträge für erledigte Vorgänge sind nicht zusätzlich seitens des Schuldners zu stellen.
  • Keine 3 jährige Datenspeicherung nach Ende der Privatinsolvenz -
    Achtung der Menschenrechte und Ermöglichung eines Neustarts.
  • Gläubiger haben Inkassounternehmen, sogenannte „Geldeintreiber“, Gerichtsvollzieher umgehend nach Zahlungseingang von diesen in Kenntnis zu setzen. Bei Unterlassen sind entstandene Gebühren nur hälftig vom Schuldner zu tragen.
  • Wirtschaftsauskunfteien haben Einträge und Daten umgehend zu löschen bzw. zu korrigieren, wenn diese inkorrekt sind und somit dem Einzelnen in Misskredit bringen. Falsche Einträge kommen einer Rufschädigung gleich. Die Prüfdauer ist hier auf max. 2 Wochen zu begrenzen. Der Bürger erhält darauf entsprechend korrigierte Auskunft kostenfrei.
  • Alle Punkte gelten auch für vor einem Gericht erstrittene Forderungen.
  • In Puncto Schuldrecht fordern wir:
    Kreditnehmern die mit Bürgen einen Kredit beantragen / beantragen müssen. Das grundsätzlich in den Bürgschaftsverträgen der Passus aufgenommen wird, das sobald der Kreditnehmer über 12 Monate hinweg nachweisen kann über ausreichendes Einkommen zu verfügen, ist der Bürge von seiner Übernahme befreit und ist aus dem Vertrag entlassen. Somit soll vermieden werden, im Endeffekt unbeteiligte Dritte in den möglichen Ruin zu treiben.
    Die Dauer des Bürger an den Vertrag gebunden zu halten kann bei größeren Krediten (wie beispielsweise Baufinanzierung, ab 10.000,- € aufwärts angepasst werden.)
  • Wirtschaftsauskunfteien dürfen sich nicht entziehen, dem Bürger zu verheimlichen / keine Auskunft zu erteilen, welche genauen Daten zu seiner Person gespeichert sind.
  • Auskunfteien dürfen sich ihrem Auskunftverhalten nicht entziehen, in dem sie dem Antragssteller mitteilen, er habe die Möglichkeit bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde zu erheben oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.
    Mit derartigen Aussagen handeln Auskunfteien rechtswidrig und verstoßen gegen die DSGVO.

Wenn Bürger anfordern Informationen zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, sind die Auskunfteien verpflichtet und zur Herausgabe geschuldet.
Entziehen die Auskunfteien sich der Herausgabe, hat der Bürger kaum Möglichkeiten die zu seiner Person gespeicherten Daten vollumfänglich zu kontrollieren.

Jedem Bürger muss es möglich sein, Angaben und Auskünfte über seine gespeicherten Daten zu erhalten, ohne das die Schufa derartige Anfragen mit einem Standard-Schreiben zurückweist. Oder Anwälte beauftragt werden müssen. Kostspielige und teure Beauftragungen, die sich viele Bürger nicht leisten können bzw. das die Gerichte die ohnehin seit Jahren überbelastet sind, damit beschäftigt werden Klärungen und langatmige Verhandlungen über Themen führen, die in der DSGVO bereits verankert sind.

Negativmerkmale dürfen nach Begleichung der geschuldeten Forderung den Schuldner nicht in erheblichem Maße und über Jahre hinweg in seinem Erwerb und Fortkommen eingrenzen.

 

Angemahnte und nicht beglichene Forderungen (Weiche Negativmerkmale):

Einträge dieser Art dürfen maximal ein Jahr in den personenbezogenen gespeichert werden dann sind dann taggenau zu löschen.

 

Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungen (Mittlere Negativmerkmale):

Die Löschfristen dieser Negativmerkmale sind in der Regel identisch zu denen von weichen Merkmalen. Auch hier sind die Löschfristen anzupassen. Einträge dieser Art dürfen maximal ein Jahr in den personenbezogenen gespeichert werden dann sind dann taggenau zu löschen.

Haftbefehle zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder Verbraucherinsolvenzverfahren zählen beispielsweise zu den harten Negativmerkmalen: In diesen Fällen variieren die Löschfristen teilweise sehr stark.

Alle Forderungen sollen natürlich nicht erst für kommende Fälle gelten, sondern sind schnellstmöglich zu beschließen und umzusetzen. Um weitere Deeskalationen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Wege in Insolvenzen zu vermeiden / einzugrenzen.

 

Gründe:

Es ist eine Zumutung, wenn man einen Online-Zugang beantragt, man bis zu 10 Tage auf einen sogenannten Super-Pin warten muss. Dies ist ein weiteres Zeichen, dass die Schufa ein Weiterkommen der Bürger einschränkt.

 

Der Bundesgerichtshof darf die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien nicht weiter decken und somit mit dem Leben von Millionen Bürgern spielen.

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