Bahnfahren einfach machen (für Rolli, Rad, Rollator, Buggy & Co)
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Das Bahnfahren sollte einfacher gemacht werden.Barrierefrei....!
M.f.G.
Christiane Albrecht (Hamburg)
09.01.2021
Bis in die jüngste Zeit wurde eine Eisenbahnnorm aus dem Jahr 1904 ignoriert, die bereits damals eine einheitliche Bahnsteighöhe von 760 mm vorschrieb. Stattdessen haben wir ein Bahnsteighöhenchaos, dass erst in jüngster Zeit überhaupt in Angriff genommen wurde. Es macht keine Freude.
Dabei war eigentlich spätestens am 1.1.1992 klar, dass die Verwirklichung der Barrierefreiheit in Deutschland zum 1.1.2022 verwirklicht sein muss. Doch erst in den letzten 10 - 15 Jahren hat man damit überhaupt erst angefangen, davor hat man es - außer bei Neubauten - einfach nur aufgeschoben.
Hinzu kommt, dass die bisherige Umsetzung eher katastrophal zu nennen ist, denn in jedem Bahnhof werkeln andere Aufzuganlagen mit immer wieder proprietärer Technik, nach dem jeweiligen Industriestandard. Wenn was kaputt geht, wartet man mitunter monatelang auf Ersatzteile. Das alles nur, weil es keine Vereinheitlichung gibt. Und wenn man ganz viel Pech hat, ist der Hersteller insolvent und man bekommt gar nichts mehr.
Heute schlagen wir uns deutschlandweit mit drei verschiedenen Bahnsteighöhen herum. 550 mm in den neuen Bundesländern, 760 mm in Westdeutschland und 900 mm auf der S-Bahn. Auch Hochflur Stadtbahnen besitzen eine Bahnsteighöhe von 900 mm.
Hinzu kommen alte Anlagen auf dem Land, die zum Teil noch einen Einstieg von SO aufweisen oder aber absurde Bahnsteighöhen aufweisen die bestenfalls von einer Niederflurstraßenbahn angefahren werden können.
An all diesen Bahnsteigen führen noch nicht einmal die heute oft mitgeführten Klapprampen in den Zug, weil der Höhenunterschied selbst damit immer noch zu groß wäre.
Erwähnt noch die bewusst abweichenden Netze der Regiotram Kassel und der Saarbahn in Saarbrücken. Hier fahren Niederflurstadtbahnen auf Eisenbahngleisen. Für diese Netze muss es also Ausnahmen von der Norm geben, was aufgrund der Fahrzeuglängen aber auch kein Problem darstellen sollte. Hier stellt sich heute die Bahn Quer, bei Neubauten Bahnsteige in der für diese Niederflurbahnen erforderlichen Bahnsteighöhe zu bauen und verweist auf die Norm aus dem Jahr 1904. Man kann das Kind eben auch mit dem Bade ausschütten.
Ein Zug muss nicht zu 100 % barrierefrei sein, ein Wagen, in jedem Zug, würde schon reichen, doch dieser Wagen muss vom Rollstuhlfahrer, ohne Hilfe, erreichbar sein.