Den Funkturm in Altgorbitz verhindern!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Doris Butze und 14 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

EINLEITUNG: 

Sehr geehrte Bewohner von Dresden, 

wir machen aufmerksam auf eine folgenschwere Fehlplanung und suchen Unterstützer, damit dieser Fehler korrigiert wird und sich an anderer Stelle unserer schönen Stadt nicht wiederholt. 

Die Errichtung dieses des bereits im Bau befindlichen ca. 50 m hohen Sendemastes an der Kaufbacher Straße darf nicht hingenommen werden , weil hier die Rechte der betroffenen Bürger und die Planungen der Stadt Dresden ignoriert sind. 

Diese Planung verletzt alle Bewohner von Alt-Gorbitz in ihren Rechten, weil dieses Vorhaben direkt an der Grenze zu unserem historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal nicht genehmigungsfähig ist, weil unvereinbar mit dem Baurecht und den Interessen der Anwohner. Dennoch wurde eine Baugeneh-migung und ohne die Beteiligung der Bürgerschaft und des Ortsbeirates erteilt. Diese arrogante Handlungsweise ist inzwischen bezeichnend für die Dresdner Verwaltungsbehörden und darf deshalb nicht weiter geduldet werden (siehe SZ-Beitrag vom 29.04.25 und vom 12.05.25). 

Die historischen Dorfkerne Dresdens sind durch eine Erhaltungssatzung besonders geschützt. Gerade diese jetzt aber in Anspruch genommene Wiesenfläche und Streuobstwiese wurde vom Stadtrat in den 90-er Jahren bewusst in den Geltungsbereich dieser Erhaltungssatzung einbezogen, weil diese Landschaftsstruktur den historischen Dorfkern von Gorbitz besonders prägt. So besteht hier durch dieses Wiesengelände bis unmittelbar an die Dorfstraße heran eine direkte Verbindung zur offenen Landschaft und bildet eine städtebaulich wertvolle, Ortsbild bestimmende Blickachse. Diese hier noch erhaltene dörfliche Situation ist einzigartig für eine Großstadt, zumal sie sich nur weniger als 6 km von der Dresdener Altstadt entfernt befindet. Durch die geltende Erhaltungssatzung besteht deshalb auf diesem Wiesengelände kein Baurecht, also auch nicht für privilegierte Vorhaben, so dass diese Baugenehmigung offensichtlich rechtsfehlerhaft erteilt und damit nichtig ist. Nach § 173 BauGB sind Baugenehmigungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sogar besonders zu prüfen. 

Da der hier geplante Funkmast zudem allein durch seine Höhe und Gestaltung eine besonders weit-reichenden Wirkung erzielt, werden durch dessen Errichtung die bereits erzielten Erfolge im Satz-ungsgebiet irreversibel zerstört. Damit verletzt dieser Sonderbau nicht nur den Schutzstatus des Erhaltungssatzungsgebietes, sondern insbesondere auch die Eigentumsrechte aller Grund-eigentümer, die hier seit vielen Jahren Mehrkosten und Einschränkungen aus der Umsetzung dieser Satzung im Verständnis für dieses öffentliche Anliegen hingenommen haben.  Aber auch alle Anwohner sind in ihren Rechten verletzt, weil hierdurch ihre gewählte Heimat maßgeblich beeinträchtigt wird. 

Damit liegt seitens der Verwaltung ein grober Bewertungsfehler vor. Der Funkmast beeinträchtigt durch nachgewiesen gesundheitsschädliche Strahlung auch die direkt davor liegenden Wohngebäude, Kindergarten, Erholungsflächen, Gärten usw. 

Nun gilt es einen Baustopp zu erwirken, damit der Schaden begrenzt wird. Hierzu sollen die Dresdener Stadträte in einem offenen Brief aufgefordert werden unsere Interessen zu vertreten. Dazu ist es erforderlich, dass dieser Brief von möglichst vielen Dresdner Bürgern unterstützt wird. Deshalb bitten wir, diese Info in Ihrem Bekanntenkreis zu verbreiten und für eine Mitun-terzeichnung des angefügten offenen Briefes an die Stadträte der Stadt Dresden als Petition zu werben. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement. 

Ihre Bürgerinitiative Altgorbitz 

 

OFFENER BRIEF / INHALT DER PETITION:

 

Dresden, am 09.05.2025 

Offener Brief an die Dresdner Stadträte 

 

Wir sorgen uns um unseren historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal 

Betr.: Geplanter Funkmast am historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal 

Sehr geehrter Damen und Herren der Fraktionen im Dresdner Stadtrat, 

Mit großer Besorgnis wenden wir uns als Bürgerinnen und Bürger aus Altgorbitz-Roßthal an Sie. Die beabsichtigte Errichtung eines etwa 50 m hohen Funkmastes an der unmittelbaren Grenze zu unserem denkmalgeschützten Dorfkern erfüllt uns mit Unverständnis – sowohl in städtebaulicher, denkmalpflegerischer als auch ökologischer Hinsicht. 

Ein klarer Verstoß gegen Schutzvorgaben 

Der geplante Mast soll auf dem Fl.-St. 746/2 der Gemarkung Gorbitz errichtet werden- einer Fläche, die im Landschaftsplan der LH Dresden ( 2018) als „Anlage bzw. Wiederherstellung einer Streuobstwiese“ ausgewiesen ist. Die nun vorgesehene Nutzung widerspricht diesem Ziel nicht nur inhaltlich, sondern stellt auch einen massiven Eingriff in einen ökologisch wertvollen Boden dar. Gemäß SächsBO, § 9 dürfen bauliche Anlagen das Straßen-Ort- und Landschaftsbild nicht verunstalten. Der geplante Standort befindet sich direkt an der Grenze zu unserem historischen Dorfkern Altgorbitz- Roßthal, welcher durch eine Erhaltungssatzung der LH Dresden seit den 1990- er Jahren geschützt ist. Baugenehmigungen sind deshalb nach § 173 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, des wertvollen Quartieres und der historischen Bausubstanz besonders zu prüfen und die historische Struktur zu schützen. Da von dem geplanten Funkmast nach § 6, Abs. 1, S.2 eine Wirkung wie von Gebäuden! ausgeht, ist dies ein einschneidender Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild, verletzt in dieser Form und Höhe den Schutzstatus des Erhaltungsgebietes und zugleich die Eigentumsrechte aller Grundeigentümer, die hier seit vielen Jahren Mehrkosten und Einschränkungen aus der Umsetzung dieser Erhaltungssatzung im Verständnis für die Notwendigkeit dieses städtischen 

Anliegens hingenommen haben. Damit sehen wir in dem Bauvorhaben eine klare Rechtsverletzung. 

Ressourcenverschwendung statt nachhaltiger Planung 

Ein in unmittelbarer Nähe bestehender Strommast der Deutschen Bahn dient bereits als Funkstandort. Warum wird dieser nicht weiter genutzt? Die Errichtung eines neuen massiven Bauwerks auf einem ökologisch sensiblen Grundstück stellt eine unnötige Ressourcenverschwendung dar. Zudem steht der Eingriff in tiefgründigem fruchtbarem Boden in klarem Widerspruch zum Bundesbodenschutzgesetz sowie den anerkannten Nachhaltigkeitsprinzipien und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. 

Ferner wurde keine landschaftspflegerische Begleitplanung für das Schutzgebiet erstellt. Gerade diese Wiesenflächen und Streuobstwiesen sind vom Stadtrat bewußt in den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung einbezogen worden. So besteht hier bis unmittelbar an die Dorfstraße heran eine direkte Verbindung zur offenen Landschaft und bildet eine städtebaulich wertvolle ortsbestimmende Blickachse. Diese hier noch erhaltene städtebauliche Situation ist einzigartig in einer Großstadt wie Dresden, zumal sich diese wirklich dörfliche Situation nur weniger als 6 km von der Dresdner Frauenkirche entfernt befindet. 

Durch die bestehende Erhaltungssatzung besteht auf diesem Areal kein Baurecht, so daß die Baugenehmigung rechtsfehlerhaft erteilt wurde und damit nichtig ist. 

Damit liegt seitens der Verwaltung ein grober Verfahrensfehler vor. 

Der Funkmast beeinträchtigt unsere direkt davor liegenden Wohngebäude, Kindergarten, Erholungsflächen, Gärten usw., welche nur wenige Meter davon entfernt stehen. Schon in der Zielstellung des Landschaftsplanes der LH Dresden sind die Defizite durch stadtteilschneidende Autobahn, Stromtrassen, Durchlüftungsdefizite u.v.m. angeführt und zugleich der Schutz der historischen Dorfkerne (u.a. Pkt. 3.7.) angemahnt. 

Das gleiche wird im Sächsischen Denkmalpflege Gesetz unter § 21 – Besonderer Schutz der Ortsbilder und historischen Dorfbereiche – formuliert. Stattdessen entsteht eine Häufung von Mastanlagen - Ein ganzer Dorfkern wird geopfert! 

Fehlende Bürgerbeteiligung trotz gesetzlicher Pflicht 

Die LH Dresden hat sich mit der Erhaltungssatzung sehr deutlich zum Schutz des historischen Dorfkerns Altgorbitz-Roßthal bekannt. 

Als Anwohner wurden wir aber weder informiert noch einbezogen. Dabei verlangt der § 70, Satz 4 und 5 SächsBO , daß „bei baulichen Anlagen, insbesondere Sonderbauten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen…“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Auf Nachfrage hat nicht einmal der Ortschaftsbeirat Kenntnis davon. 

Auch der Leitfaden der Bundesnetzagentur fordert eine frühzeitige, verständliche und ortsnahe Kommunikation mit der Bevölkerung ist und wie wichtig bürgernahe Kommunikation, Aufklärung und der Dialog im Vorfeld des Planungsverfahrens sind. 

Die Vorgehensweise der Verwaltung widerspricht diesem Grundsatz auf ganzer Linie. Es entsteht der Eindruck, daß der Dresdner Westen vielfach als minder privilegiertes Stadtgebiet behandelt wird – sei es beim Erhalt des Luftbades Dölzschen, bei der Sanierung des Roßthaler Schlosses, dem Elbamare, der Flüchtlingsunterkunft an der Kesselsdorfer Straße, dem Zustand der Straßen und Wege usw. 

Unsere Forderungen an Sie 

Sehr geehrter Damen und Herren, wir fordern Sie nachdrücklich auf: 

1.                 Klären Sie bitte im Bauausschuß, wie es zu diesen groben Fehlbewertungen und 

 

rechtsfehlerhaften Genehmigung kommen konnte und warum gesetzlich gebotene Beteiligungsverfahren unterlassen wurden. 

1.                 Veranlassen Sie einen sofortigen Baustopp, bevor irreparable Fakten geschaffen werden. 

2.                 Prüfen Sie aktiv alternative Standorte, um den Schutz der historischen Ortslage, die Rechte der Anwohner und den Landschaftsplan der Stadt zu wahren. 

 

Wir stehen Ihnen für Gespräche, Ortsbegehungen und Lösungssuche jederzeit zur Verfügung. 

Im Jahr 2025 begehen wir das 50. Europäische Denkmaljahr - verbunden mit der Kampagne „MehrWert“. Eine gute Gelegenheit mit Ihrer Kommunalarbeit die Identität dieses historischen Dorfkerns zu schützen und zu bewahren. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Unterzeichner 

 

 

1.176

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Doris Butze und 14 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

EINLEITUNG: 

Sehr geehrte Bewohner von Dresden, 

wir machen aufmerksam auf eine folgenschwere Fehlplanung und suchen Unterstützer, damit dieser Fehler korrigiert wird und sich an anderer Stelle unserer schönen Stadt nicht wiederholt. 

Die Errichtung dieses des bereits im Bau befindlichen ca. 50 m hohen Sendemastes an der Kaufbacher Straße darf nicht hingenommen werden , weil hier die Rechte der betroffenen Bürger und die Planungen der Stadt Dresden ignoriert sind. 

Diese Planung verletzt alle Bewohner von Alt-Gorbitz in ihren Rechten, weil dieses Vorhaben direkt an der Grenze zu unserem historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal nicht genehmigungsfähig ist, weil unvereinbar mit dem Baurecht und den Interessen der Anwohner. Dennoch wurde eine Baugeneh-migung und ohne die Beteiligung der Bürgerschaft und des Ortsbeirates erteilt. Diese arrogante Handlungsweise ist inzwischen bezeichnend für die Dresdner Verwaltungsbehörden und darf deshalb nicht weiter geduldet werden (siehe SZ-Beitrag vom 29.04.25 und vom 12.05.25). 

Die historischen Dorfkerne Dresdens sind durch eine Erhaltungssatzung besonders geschützt. Gerade diese jetzt aber in Anspruch genommene Wiesenfläche und Streuobstwiese wurde vom Stadtrat in den 90-er Jahren bewusst in den Geltungsbereich dieser Erhaltungssatzung einbezogen, weil diese Landschaftsstruktur den historischen Dorfkern von Gorbitz besonders prägt. So besteht hier durch dieses Wiesengelände bis unmittelbar an die Dorfstraße heran eine direkte Verbindung zur offenen Landschaft und bildet eine städtebaulich wertvolle, Ortsbild bestimmende Blickachse. Diese hier noch erhaltene dörfliche Situation ist einzigartig für eine Großstadt, zumal sie sich nur weniger als 6 km von der Dresdener Altstadt entfernt befindet. Durch die geltende Erhaltungssatzung besteht deshalb auf diesem Wiesengelände kein Baurecht, also auch nicht für privilegierte Vorhaben, so dass diese Baugenehmigung offensichtlich rechtsfehlerhaft erteilt und damit nichtig ist. Nach § 173 BauGB sind Baugenehmigungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sogar besonders zu prüfen. 

Da der hier geplante Funkmast zudem allein durch seine Höhe und Gestaltung eine besonders weit-reichenden Wirkung erzielt, werden durch dessen Errichtung die bereits erzielten Erfolge im Satz-ungsgebiet irreversibel zerstört. Damit verletzt dieser Sonderbau nicht nur den Schutzstatus des Erhaltungssatzungsgebietes, sondern insbesondere auch die Eigentumsrechte aller Grund-eigentümer, die hier seit vielen Jahren Mehrkosten und Einschränkungen aus der Umsetzung dieser Satzung im Verständnis für dieses öffentliche Anliegen hingenommen haben.  Aber auch alle Anwohner sind in ihren Rechten verletzt, weil hierdurch ihre gewählte Heimat maßgeblich beeinträchtigt wird. 

Damit liegt seitens der Verwaltung ein grober Bewertungsfehler vor. Der Funkmast beeinträchtigt durch nachgewiesen gesundheitsschädliche Strahlung auch die direkt davor liegenden Wohngebäude, Kindergarten, Erholungsflächen, Gärten usw. 

Nun gilt es einen Baustopp zu erwirken, damit der Schaden begrenzt wird. Hierzu sollen die Dresdener Stadträte in einem offenen Brief aufgefordert werden unsere Interessen zu vertreten. Dazu ist es erforderlich, dass dieser Brief von möglichst vielen Dresdner Bürgern unterstützt wird. Deshalb bitten wir, diese Info in Ihrem Bekanntenkreis zu verbreiten und für eine Mitun-terzeichnung des angefügten offenen Briefes an die Stadträte der Stadt Dresden als Petition zu werben. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement. 

Ihre Bürgerinitiative Altgorbitz 

 

OFFENER BRIEF / INHALT DER PETITION:

 

Dresden, am 09.05.2025 

Offener Brief an die Dresdner Stadträte 

 

Wir sorgen uns um unseren historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal 

Betr.: Geplanter Funkmast am historischen Dorfkern Altgorbitz-Roßthal 

Sehr geehrter Damen und Herren der Fraktionen im Dresdner Stadtrat, 

Mit großer Besorgnis wenden wir uns als Bürgerinnen und Bürger aus Altgorbitz-Roßthal an Sie. Die beabsichtigte Errichtung eines etwa 50 m hohen Funkmastes an der unmittelbaren Grenze zu unserem denkmalgeschützten Dorfkern erfüllt uns mit Unverständnis – sowohl in städtebaulicher, denkmalpflegerischer als auch ökologischer Hinsicht. 

Ein klarer Verstoß gegen Schutzvorgaben 

Der geplante Mast soll auf dem Fl.-St. 746/2 der Gemarkung Gorbitz errichtet werden- einer Fläche, die im Landschaftsplan der LH Dresden ( 2018) als „Anlage bzw. Wiederherstellung einer Streuobstwiese“ ausgewiesen ist. Die nun vorgesehene Nutzung widerspricht diesem Ziel nicht nur inhaltlich, sondern stellt auch einen massiven Eingriff in einen ökologisch wertvollen Boden dar. Gemäß SächsBO, § 9 dürfen bauliche Anlagen das Straßen-Ort- und Landschaftsbild nicht verunstalten. Der geplante Standort befindet sich direkt an der Grenze zu unserem historischen Dorfkern Altgorbitz- Roßthal, welcher durch eine Erhaltungssatzung der LH Dresden seit den 1990- er Jahren geschützt ist. Baugenehmigungen sind deshalb nach § 173 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, des wertvollen Quartieres und der historischen Bausubstanz besonders zu prüfen und die historische Struktur zu schützen. Da von dem geplanten Funkmast nach § 6, Abs. 1, S.2 eine Wirkung wie von Gebäuden! ausgeht, ist dies ein einschneidender Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild, verletzt in dieser Form und Höhe den Schutzstatus des Erhaltungsgebietes und zugleich die Eigentumsrechte aller Grundeigentümer, die hier seit vielen Jahren Mehrkosten und Einschränkungen aus der Umsetzung dieser Erhaltungssatzung im Verständnis für die Notwendigkeit dieses städtischen 

Anliegens hingenommen haben. Damit sehen wir in dem Bauvorhaben eine klare Rechtsverletzung. 

Ressourcenverschwendung statt nachhaltiger Planung 

Ein in unmittelbarer Nähe bestehender Strommast der Deutschen Bahn dient bereits als Funkstandort. Warum wird dieser nicht weiter genutzt? Die Errichtung eines neuen massiven Bauwerks auf einem ökologisch sensiblen Grundstück stellt eine unnötige Ressourcenverschwendung dar. Zudem steht der Eingriff in tiefgründigem fruchtbarem Boden in klarem Widerspruch zum Bundesbodenschutzgesetz sowie den anerkannten Nachhaltigkeitsprinzipien und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. 

Ferner wurde keine landschaftspflegerische Begleitplanung für das Schutzgebiet erstellt. Gerade diese Wiesenflächen und Streuobstwiesen sind vom Stadtrat bewußt in den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung einbezogen worden. So besteht hier bis unmittelbar an die Dorfstraße heran eine direkte Verbindung zur offenen Landschaft und bildet eine städtebaulich wertvolle ortsbestimmende Blickachse. Diese hier noch erhaltene städtebauliche Situation ist einzigartig in einer Großstadt wie Dresden, zumal sich diese wirklich dörfliche Situation nur weniger als 6 km von der Dresdner Frauenkirche entfernt befindet. 

Durch die bestehende Erhaltungssatzung besteht auf diesem Areal kein Baurecht, so daß die Baugenehmigung rechtsfehlerhaft erteilt wurde und damit nichtig ist. 

Damit liegt seitens der Verwaltung ein grober Verfahrensfehler vor. 

Der Funkmast beeinträchtigt unsere direkt davor liegenden Wohngebäude, Kindergarten, Erholungsflächen, Gärten usw., welche nur wenige Meter davon entfernt stehen. Schon in der Zielstellung des Landschaftsplanes der LH Dresden sind die Defizite durch stadtteilschneidende Autobahn, Stromtrassen, Durchlüftungsdefizite u.v.m. angeführt und zugleich der Schutz der historischen Dorfkerne (u.a. Pkt. 3.7.) angemahnt. 

Das gleiche wird im Sächsischen Denkmalpflege Gesetz unter § 21 – Besonderer Schutz der Ortsbilder und historischen Dorfbereiche – formuliert. Stattdessen entsteht eine Häufung von Mastanlagen - Ein ganzer Dorfkern wird geopfert! 

Fehlende Bürgerbeteiligung trotz gesetzlicher Pflicht 

Die LH Dresden hat sich mit der Erhaltungssatzung sehr deutlich zum Schutz des historischen Dorfkerns Altgorbitz-Roßthal bekannt. 

Als Anwohner wurden wir aber weder informiert noch einbezogen. Dabei verlangt der § 70, Satz 4 und 5 SächsBO , daß „bei baulichen Anlagen, insbesondere Sonderbauten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen…“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Auf Nachfrage hat nicht einmal der Ortschaftsbeirat Kenntnis davon. 

Auch der Leitfaden der Bundesnetzagentur fordert eine frühzeitige, verständliche und ortsnahe Kommunikation mit der Bevölkerung ist und wie wichtig bürgernahe Kommunikation, Aufklärung und der Dialog im Vorfeld des Planungsverfahrens sind. 

Die Vorgehensweise der Verwaltung widerspricht diesem Grundsatz auf ganzer Linie. Es entsteht der Eindruck, daß der Dresdner Westen vielfach als minder privilegiertes Stadtgebiet behandelt wird – sei es beim Erhalt des Luftbades Dölzschen, bei der Sanierung des Roßthaler Schlosses, dem Elbamare, der Flüchtlingsunterkunft an der Kesselsdorfer Straße, dem Zustand der Straßen und Wege usw. 

Unsere Forderungen an Sie 

Sehr geehrter Damen und Herren, wir fordern Sie nachdrücklich auf: 

1.                 Klären Sie bitte im Bauausschuß, wie es zu diesen groben Fehlbewertungen und 

 

rechtsfehlerhaften Genehmigung kommen konnte und warum gesetzlich gebotene Beteiligungsverfahren unterlassen wurden. 

1.                 Veranlassen Sie einen sofortigen Baustopp, bevor irreparable Fakten geschaffen werden. 

2.                 Prüfen Sie aktiv alternative Standorte, um den Schutz der historischen Ortslage, die Rechte der Anwohner und den Landschaftsplan der Stadt zu wahren. 

 

Wir stehen Ihnen für Gespräche, Ortsbegehungen und Lösungssuche jederzeit zur Verfügung. 

Im Jahr 2025 begehen wir das 50. Europäische Denkmaljahr - verbunden mit der Kampagne „MehrWert“. Eine gute Gelegenheit mit Ihrer Kommunalarbeit die Identität dieses historischen Dorfkerns zu schützen und zu bewahren. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Unterzeichner 

 

 

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Petition am 12. Mai 2025 erstellt