Strafmaßanpassung für Sexualstraftäter

Strafmaßanpassung für Sexualstraftäter
Warum ist diese Petition wichtig?
Es geht mir darum nicht mit ansehen zu können dass Kinderschänder und Vergewaltiger mit nem Fingerzeig von einem Gericht mit 2 Jahren Bewährung nach Hause geschickt werden.
Das Strafmaß für solche Verbrechen stoßen in der breiten Öffentlichkeit auf Entsetzen und sind kaum nachvollziehbar.
Die Psyche der Opfer wird für's ganze Leben geschädigt und es muss ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers sein die Grausamkeiten vor Gericht bei Ihrer Aussage psychisch nochmal durchleben zu müssen.
Aberviel schlimmer muss der Schlag sein, wenn der/die Täter/in mit 2 Jahren auf Bewährung lächelnd das Gericht verlassen darf.
Ich möchte mit dieser Petition bewirken, dass die zuständigen Politiker einen Gesetzesentwurf entwickeln und zur Abstimmung vorlegen, in dem Gerichte zur Anordnung unter folgenden Bedingungen,
1. Bei medizinischer Untersuchung des Opfers eindeutig festgestellt wurde, dass das Opfer zweifellos vergewaltigt wurde.
2.Mit DNA Nachweis zweifellos festgestellt wurde, dass der/die Täterin, der/die Täter/in des sexueller Gewaltverbrechen ist.
3.Ein Psychologe feststellt, dass die Tat aus niederen Beweggründen, wie der bloßen Triebbefriedigung oder zur sexuellen Erniedrigung des Opfers also aus Hass begangen wurde.
4. Das Gericht muss eindeutig feststellen, daß es keinen Zweifel an der zur Klage gebrachten Tat gibt.
dazu verpflichtet sind eine chemische Sterilisation des/der Täter/in anzuordnen.
Hier möchte ich, dass ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet wird, der eine Verurteilung eines Unschuldigen ausschließt, da dieser Eingriff lebenslange Auswirkungen hat und nicht umkehrbar ist.
Diese würde auch wieder etwas Vertrauen in die öffentliche Wahrnehmung unserer Kuscheljustiz bringen und das gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsstaat und Bevölkerung schaffen, wenn die schrecklichsten Verbrechen, die es in unserer Gesellschaft gibt auch in diesem Maße bestraft werden würden.
Eine Wiederholungstat ist somit auch auszuschließen.
Entscheidungsträger*innen
- Christine LambrechtBundesministerin der Verteidigung
- Katarina Barley
- Christine Lambrecht
- Bundesjustizminister