Christine Lambrecht, stoppen Sie sexuelle Belästigung im Netz! #respectsexualprivacy

Christine Lambrecht, stoppen Sie sexuelle Belästigung im Netz! #respectsexualprivacy
Warum ist diese Petition wichtig?

Erst kürzlich wurde ein Gesetz beschlossen welches Hass auch im Internet rechlich ahndet, warum gibt es das nicht für sexuelle Belästigung? Diese findet nach deutschem Recht immer noch nur dann statt, wenn eine physische Berührung inbegriffen ist. Diese Petition fordert, dass sexuelle Belästigung auch im Internet rechtlich anerkannt wird und dass gehandelt wird um die Problematik zu bekämpfen!
Warum? Erkläre ich im Folgenden:
„Ey Süße, ich hab grad richtig Bock dich zu ficken.“ Solche Nachrichten bekomme ich regelmäßig und dies ist noch ein harmloses Beispiel. Explizite sexuelle Fantasien darüber, was die Sender der Nachricht gerne mit mir machen würden, Aufforderungen zur Prostitution und Beleidigungen. Das alles sammelt sich in meinen Nachrichten auf Facebook, Instagram und Co. Auch Verkaufsseiten wie Ebay, Wohnungsanzeigen, Börsen für Minijobs, Datingseiten und andere Plattformen bleiben von solchen Kommentaren nicht verschont. Gerade jetzt in Zeiten von Corona werden diese Nachrichten immer mehr da die möglichen Täter sicherlich auch aus Langeweile handeln.
Für mehr Beispiele: Auf dem Instagram Kanal @antiflirting2 werden solche belästigenden Nachrichten gesammelt.
Durch die Digitalisierung wird eine mediale Präsenz für mehr und mehr Leute wichtiger, weshalb „einfach keine Fotos hochladen“ oder alle Profile auf privat zu stellen keine Lösung ist. Ich zum Beispiel bastle in meiner Freizeit gerne aufwendige Kostüme und mache Fotos in ihnen. Um sich in dieser Community untereinander zu vernetzen sind die Fotos auf Social Media nötig und einfach ein Teil des Hobbys.
Egal wo ich mich umhöre: sexuelle Belästigung im Netz wird meist schon als normal und alltäglich empfunden. Das ist erschreckend und beweist wie häufig so etwas vorkommt, zumal nicht nur Frauen sondern alle Geschlechter betroffen sind. Deshalb fordere ich, dass die Politik jetzt anfängt zu handeln! Der erste Schritt dafür ist, dass die Problematik anerkannt wird und der Begriff „sexuelle Belästigung“ per Rechtsdefinition auch für die digitale Form anfängt zu gelten.
Sexuelle Belästigung hat viele Wirkungen: Opfer fühlen sich eingeschüchtert, teilweise sogar schuldig und fangen an sich aus Angst vor weiteren Vorfällen selbst die digitale Freiheit zu rauben. Und die Täter*innen? Die hatten vermutlich ihren Spaß daran und bekommen keine Konsequenzen zu spüren. Sexuelle Belästigung ist strafbar aber warum nicht im Internet? Unsere Rechte können nicht einfach aufhören zu wirken, nur weil etwas nicht nur physisch sondern auch digital stattfindet!
Im EU-Recht ist sexuelle Belästigung folgendermaßen definiert: „jede Form von unerwünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in unerwünschter verbaler, nicht-verbaler oder physischer Form äußert und das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Im Gegensatz zum deutschen Recht wonach für sexuelle Belästigung eine physische Berührung nötig ist, ist hier die verbale Form und damit auch ein Kommentar im Internet explizit mit eingeschlossen.
Die Unterstützer*innen dieser Petition fordern, dass die deutsche Politik die besagte Definition der EU übernimmt und entsprechend umsetzt.
Ehrlich gesagt kann ich hier auch nicht vorgeben was die beste spezifische Lösung beim Umsetzen wäre. Mehr gesellschaftliche Aufklärung, eine verschärfte Strafbarkeit oder anderes politisches und gesellschaftliches Handeln könnten was verändern. Doch das ist hier auch nicht meine Aufgabe denn klar, im Internet die Grenzen zu ziehen ab wann es wirklich sexuelle Belästigung ist, ist schwer. Das ist aber kein Grund das Thema zu ignorieren. Komplexe Probleme erfordern eine gesellschaftliche und vor allem eine politische Diskussion die dann eine sinnvolle Lösung hervorbringt!
FAQ:
Wie ist derzeit die Rechtslage zum Thema sexuelle Belästigung?
Seit 2016 findet sexuelle Belästigung nach dem deutschen Strafrecht (§184i StGB) nur zusammen mit einer sexuell motivierten Berührung, die als Belästigung empfunden wird statt. Alles verbale, und sei es noch so widerlich, bleibt ungestraft.
Ausnahmen:
- Sogenanntes „Cyber-Grooming“ bei Kindern unter 14 Jahren (§ 176 StGB, Absatz 3 und 4). Cyber-Grooming beschreibt die Kontaktaufnahme über Social Media (im Falle Deutschlands nur zu Kindern) die die Anbahnung sexueller Kontakte zum Zweck hat
- Das ungefragte Verschicken von Dicpics (Penisbilder) gilt rechtlich (§184) als Zusenden pornografischen Inhalts und kann mit Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
- Beleidigung und Verleumdung (§185 ff.)
Wer ist davon betroffen?
Herzlichen Glückwunsch! Während Sie gerade diesen Text lesen sind Sie höchstwahrscheinlich im Internet und damit auch potenziell angreifbar für sexuelle Belästigung. Da in der heutigen Zeit ein Leben ohne Internet immer schwieriger wird, gibt es auch immer mehr potenzielle Opfer. Nur weil die angeschriebenen Personen oft weiblich sind, heißt das nicht, dass andere Geschlechter nicht betroffen sind.
„Ist doch nur eine Nachricht“ Warum sexuelle Belästigung nicht mit diesem Satz abgetan werden darf:
Im Gesetz wird bei sexueller Belästigung von Erheblichkeitsschwellen gesprochen. Anders gesagt: wie sehr wird die betroffene Person beeinträchtigt/verletzt/belästigt. Im Internet kann man nicht physisch berührt werden, doch es wird häufig unterschätzt wie sehr Verbales und in diesem Fall nur Geschriebenes beeinträchtigen kann. Auf Social Media Kanälen schreiben viele Menschen Dinge die sie niemals so auf der Straße aussprechen würden. Hass, Drohungen und Belästigung sind an der Tagesordnung da die Nutzer*innen sich durch ihre Scheinanonymität sicher fühlen. Hier werden regelmäßig Grenzen überschritten, was dazu führt dass persönliche Erheblichkeitsschwellen nicht nur erreicht sondern überschritten werden.
Sind wir selbst Schuld?
„Klar, du hast ja auch Fotos von dir gepostet, selbst Schuld wenn du solche Kommentare bekommst“, ist häufig die Antwort wenn das Thema angesprochen wird. Nach dieser Logik sind auch die Opfer von Vergewaltigungen daran Schuld weil sie es gewagt haben in die Öffentlichkeit zu gehen. Mit Schuldzuweisungen kommen wir also nicht weiter sondern nur mit Maßnahmen!
Spannende Links zum Thema:
- Das Funk Format Puls-Reportage hat eine sehr informative Doku zum Thema gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=KWF-oUabJZc&t=888s
- Der Instagram Kanal @antiflirting2 sammelt Fälle von sexueller Belästigung im Netz
- #männerwelten https://www.youtube.com/watch?v=uc0P2k7zIb4
- https://www.instagram.com/stories/highlights/17883934636578540/
- https://www.instagram.com/p/CATHPu8n0ek/