Kirchenaustritt per Brief oder E-Mail JETZT!

Kirchenaustritt per Brief oder E-Mail JETZT!
Derzeit muss ein Kirchenaustritt aufwendig beim zuständigen Amtsgericht oder einem Notar erklärt werden. Dies ist nicht nur mit Kosten für die aus der Kirche austretende Person verbunden, sondern aktuell - u. a. aufgrund von Personalknappheit in den Amtsgerichten - gar nicht oder nur nach monatelanger Wartezeit möglich.
Dies ist ein unerträglicher Zustand, denn viele Gläubige, die aus der Kriche austreten möchten, sind mit der Taufe als Kind "eingetreten" und haben damit quasi einen lebenslangen Vertrag mit der jeweiligen Kriche geschlossen. Die Taufe im christlichen Sinn stellt allerdings keinen Vertragsabschluss dar, sondern drückt den Glauben an Gott und die christliche Gemeinschaft auf eine ganz besondere, persönliche Art und Weise aus. Diese Gleichsetzung von Taufe und Eintritt in die Kirche muss ein Ende haben.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den deutschen Bistümern muss dem Willen zahlreicher Gläubiger Rechnung getragen werden und ein unkomplizierter Kirchenaustritt ermöglicht werden. Der Kirchenaustritt per Brief oder E-Mail muss JETZT eingeführt werden!