Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzler/-in und strikte Trennung von Exekutive & Legislative

Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzler/-in und strikte Trennung von Exekutive & Legislative

Startdatum
2. Dezember 2021
Petition an
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Linus Hadshiminow

Grundgesetzänderungen: Amtszeitbegrenzung für Amt des Kanzlers/der Kanzlerin und klare Trennung von Exekutive und Legislative

In den letzten 16 Jahren war Angela Merkel die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. 16 Jahre, in denen die Verantwortung über die politischen Grundsätze in der Hand von einer Person lag. Nach dem Ende ihrer Amtszeit werden deswegen Stimmen laut, die einen Aufbruch und eine Erneuerung des Landes und der Politik fordern. Anscheinend ist es nicht vorteilhaft, wenn wenig bis gar keine Dynamik im Kanzleramt herrscht.

Die Bundesregierung, welche von 2017 bis 2021 im Amt war, bestand aus insgesamt 15 Ministerinnen und Minister und Angela Merkel als Kanzlerin. 11 der insgesamt 16 Regierungsmitglieder haben neben ihrer Regierungstätigkeit auch ein Bundestagsmandat und sind damit Teil der Exekutive und der Legislative. Das scheint gar nicht im Sinne der Gewaltenteilung zu sein.

Mit der Petition wird gefordert, zwei Grundgesetzänderungen vorzunehmen. Zum einen soll eine zeitliche Begrenzung für das Amt des Kanzlers/der Kanzlerin auf zwei Legislaturperiode festgelegt werden, zum anderen soll die zeitgleiche Ausübung eines Bundestagsmandates während der Arbeit in der Bundesregierung verboten werden.

Warum ist eine Amtszeitbegrenzung für das Amt des Kanzlers bzw. der Kanzlerin sinnvoll?

Eine Amtszeitbegrenzung verhindert, dass Parteien zu großen, statischen Machtapparaten werden. Gibt es keine Beschränkung, werden nur einzelne Personen zu Spitzenpolitikern „ausgebildet“. Das heißt, einzelne, meistens die, die schon länger in der Partei Mitglied sind, kriegen die Chance auf Übernahme von Macht und Verantwortung. Junge Menschen oder neue Mitglieder haben häufig keine Chance. Diese statische und auf ein paar Personen bezogene Sichtweise kann dann auch auf die Bundesregierung übergehen, sodass dem Land und den Problemen nicht geholfen werden kann, nur damit einige ihre Macht behalten können. Mit der Amtszeitbegrenzung müssen sich die Parteien weiterentwickeln und sind gezwungen, auch jungen und neuen Mitgliedern eine Chance zu geben.

Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass die Parteien, die unsere demokratische Grundordnung achten und schützen müssen, selber demokratischer organisiert werden.

Auch eine von der Großen Koalition eingesetzte Wahlrechtskommission soll sich unter anderem mit diesem Thema befassen. Da es sich dabei um den Wahlakt, den zentralen Aspekt der repräsentativen Demokratie, handelt, müssen wir jetzt auch zeigen, dass diese Änderung gewünscht ist.

Dazu muss im Grundgesetz eine zeitliche Beschränkung für das Amt des Bundeskanzlers hinzugefügt werden. So soll dieses Amt von der gleichen Person nur zwei Legislaturperioden lang besetzt werden können. Ähnliches ist sogar beim Bundespräsidenten geregelt, warum also nicht auch für das Amt des Bundeskanzlers?

Wie lässt sich die Exekutive und Legislative stärker voneinander trennen?

Im Alltag des Bundestages zeigt sich das Problem wie folgt: Die Bundesminister erarbeiten Gesetzesentwürfe, die nach einem langen Prozess im Bundestag landen. Wenn es dann zur Abstimmung kommt, dürfen die gleichen Personen, die diesen Gesetzesentwurf mit ihrer exekutiven Kompetenz eingereicht hatten, über genau diesen abstimmen, nur eben mit ihrer legislativen Funktion. Offensichtlich liegt hier eine starke Überlappung von Legislative und Exekutive vor. Außerdem haben diese Regierungsmitglieder einen weiteren Vorteil. Da sie Teil der jeweiligen Bundestagsfraktion sind, können sie die in der Regierung erarbeiteten Gesetzesentwürfe direkt über die Fraktionen einbringen und können sich dadurch eine Frist von 6 Wochen, welche der Bundesrat für eine Stellungnahme erhält, sparen.

Gewaltenteilung sieht anders aus. Das Abstimmungsrecht über Gesetzesentwürfe muss vollständig bei den Personen liegen, die der Legislative angehören, und zwar nur der Legislative. Auch hierdurch werden Machtapparate abgebaut, indem die Bundesregierung nicht über ihre meist recht großen Bundestagsfraktionen Gesetzesentwürfe initiieren kann und damit den eigentlich vorgeschriebenen Prozess umgeht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Petition zu unterschreiben und damit das Anliegen einer Amtszeitbeschränkung für Kanzler bzw. Kanzlerinnen und einer stärkeren Trennung der Exekutive und Legislative zu unterstützen. Durch die politische Stimmung im Land und die bald stattfindenden Veränderungen in der Regierung gibt es keinen passenderen Zeitpunkt, neue Akzente und Ideen zu setzen.

Teilen Sie die Petition auch gerne mit Freunden, Familien, Bekannten, etc. und erhöhen Sie damit die Chance, dass die Petition und ihr Anliegen gehört werden.

Vielen Dank!

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