Wenn der Schutz der Biene ernsthaft gewollt sein soll, darf es keine Sache sein!

Wenn der Schutz der Biene ernsthaft gewollt sein soll, darf es keine Sache sein!
Warum ist diese Petition wichtig?

Tiere sind zwar keine Sachen (§ 90a BGB), aber eine Bestrafung nach § 222 StGB (Tierquälerei) findet nicht statt, da die Biene kein Wirbeltier ist. Dieser Schutz für die Biene wegen Tierquälerei ist deshalb unbefriedigend. Auch sollte nicht der Schutz der einzelnen Biene im Vordergrund stehen, sondern der Bien (das Bienenvolk) als Ganzes. Dieses besteht aus Königin, Arbeiterinnen und in den Sommermonaten zusätzlich mit Drohnen). Es sollte also als Abs. 3 des §222 StGB zum Beispiel folgendes eingeführt werden:
(4) Ebenso (wie 3) wird bestraft, wer ein Bienenvolk beschädigt, zerstört oder durch unsachgemäße Behandlung das Tierwohl beeinträchtigt.
Mit der jetzigen Gesetzesregelung wäre ein solches Handeln nur eine Sachbeschädigung, die auch nicht fahrlässig begehbar sanktioniert wird.
Die Gesellschaft soll die Umwelt schützen, Klimaziele erreichen, usw. Dazu gehört auch, dass Landwirte / Pharmaindustrie bestraft wird, wenn unnötig Pestizide eingesetzt werden. EU und die Landwirtschaft tuen sich schwer, auf solche umweltschädliche Aktionen zu verzichten, auch werden bessere Behandlungsmethoden, die zu weniger Bienenverlusten führen, verboten (Oxalsäurebedampfung) und unter Strafe gestellt. Dies ist inkonsequent und deshalb nicht hinnehmbar. Zeichen Sie mit uns die Petition. Vielen Dank.
Respekt vor allem Leben e.V. Alpirsbach