Existenznot und Raum für Willkür durch lange Bearbeitungszeiten des Jobcenters

Existenznot und Raum für Willkür durch lange Bearbeitungszeiten des Jobcenters

Startdatum
8. Dezember 2019
Petition an
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Isabel Garrido

Wohnungslosigkeit, Familienzerstörung, Gesundheitsvernachlässigung für chronische Kranke - das kann täglich in Deutschland durch das Jobcenter provoziert werden. Wie das sein kann? Lesen Sie bitte zu Ende.

Die Mitarbeiter des Jobcenters können sich 6 Monaten Zeit lassen Anträge zu bearbeiten. Und auch nach 6 Monaten sieht der Gesetzgeber noch Ausnahmen vor, die eine längere Bearbeitungszeit rechtfertigen. Eine allgemein gültige Bearbeitungszeit für Jobcenter gibt es nicht.

Den Betroffenen bleiben faktisch keine Möglichkeit sich zu wehren und sie sind massiver Willkür ausgesetzt. Denn Alles liegt im „Ermessen des Sachbearbeiters“.

Familien, getrennt Lebende und ihre Kinder, und chronisch Kranke werden bestraft:

Getrennt lebende Mütter und Väter können Ihre Kinder nicht besuchen, wenn Mehrbedarf wegen Fahrtkosten ausbleiben. Der Mehrbedarf für das Besuchsrecht am Wochenende kann nicht wahrgenommen werden, um richtig für die Kinder zu sorgen und zu kochen, wenn Anträge lange liegen bleiben.

Kranke Menschen mit Zölliakie zb., können sich die Ernährung nicht leisten, wenn Mehrbedarfsanträge verschleppt werden. Der Gesetzgeber sieht lediglich 4,76 EUR pro Tag für Lebensmittel vor.

Bei Mehrbedarfsanträge können 9 bis 12 Monate vergehen, ohne dass es Unrecht laut Gesetz ist. Und dies stellt keine Ausnahme dar. Ich habe dies bei Menschen, denen ich helfe, selbst erlebt. Es wurde auf Nachfrage Betroffener sogar gedroht damit, dass man Anträge auch länger liegen lassen könne.

Das Gesetz sieht lediglich folgende Möglichkeiten vor sich zu wehren:

Möglichkeit 1: Vorschuss beantragen - beim Jobcenter (42 Abs. 1 SGB I). Dem Gesetz nach soll dies innerhalb eines Monats erfolgen. Der Pferdefuß: Auch die Höhe des Vorschusses ist eine Kann-Bestimmung und die Höhe liegt im „pflichtgemäßen“ Ermessen des Sachbearbeiters!

Möglichkeit 2: Nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben (Paragraph 88 SGG). Ist Eile geboten, ist die Untätigkeitsklage auch kein probates Mittel. Die Verfahrendsdauer kann ebenso 2-6 Monate betragen.

Ich fordere die Gesetzgeber auf, für alle Anträge auf Mehrbedarf beim Jobcenter eine allgemeine bundesweite Bearbeitungszeit von maximal einem Monat einzuführen!

Die Vorgaben für eine Bewilligung bzw. Ablehnung von Mehrbedarf Anträgen sind detailliert, standardisiert und unmissverständlich im SGB I niedergelegt, so dass eine Prüfung von Anträgen innerhalb kürzester Zeit möglich ist.

Es gibt keinen Grund diese Anträge über Monate nicht zu bearbeiten. Es verschlimmert die Situation von Betroffenen Monat für Monat erheblich und in jedem Falle.

Schluss damit!

Wir fordern eine verbindliche allgemeine Bearbeitungszeit für Mehrbedarf-Anträge von einem Monat ohne Ermessensspielraum!

Bitte geben Sie dafür Ihre Stimme! 

 

 

 

 

 

 

 

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