Anpassung der Erwerbsminderungsrente
Anpassung der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird für Versicherte deren Rente vor 2018 begonnen hat, nach einer falschen, unangepassten und benachteiligtem System berechnet! (Berechnung der Erwerbsminderungsrente bis zum 60igsten Lebensjahr anstatt bis zum 65igsten) Das verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG). Da auch die momentane Berechnung der Erwerbsminderungsrente nach der aktuellen Fassung gegen den Gleichheitssatz verstößt, (Rentenabschlag), muß das ebenfalls angepasst werden!
Daher fordern wir daß die Erwerbsminderungsrente vollständig, für alle Erwerbsminderungsrentner auf den aktuellen Stand angehoben wird und daß der Fehlbetrag von den letzten Jahren nachgezahlt wird!
Gerade hier werden gesundheitlich benachteiligte Personen, die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkung erhöhte Ausgaben haben, nochmals benachteiligt! Oftmals kommen diese gesundheitlichen Einschränkungen gerade von und wegen den Belastungen am Arbeitsplatz!