Änderung des § 5 TMG

Änderung des § 5 TMG
Wer in irgendeiner Weise LEGAL in Deutschland online eine Dienstleistung anbietet, kennt sie bestimmt - die Impressumspflicht.
Diese wird in § 5 des TMG (Telemediengesetz) geregelt und hat ein ganz großes Problem: Sie ist nicht mehr zeitgemäß.
Denn: In ihrer jetzigen Form verpflichtet die sog. "Impressumspflicht" auch Streamer:innen und "Influencer:innen" auf Youtube und/oder twitch.tv dazu, ein gültiges Impressum anzugeben.
Es ist ja schön und gut, dass ein Online-Shop, der mir ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen möchte, ein Impressum haben muss. Man braucht ja einen Ansprechpartner, den man haftbar machen kann im Streitfall um das Produkt.
Aber es ist nicht sinnvoll, dies von einem Streamer/Youtuber zu verlangen. Denn hier kaufe ich als Nutzer ja kein direktes Produkt. Ich schaue lediglich dessen Videos/Content an und gelegentlich sehe ich eine Werbung, durch welche dieser ggf. auch finanziell verdient. Im Falle von twitch kann ich zwar durch subs den Streamer auch finanziell direkt unterstützen - oder durch Donations - aber hier läuft die Zahlung über den Dienstleister: Youtube bzw. twitch. Sprich, im "Streitfall" wende ich mich an Google bzw. twitch. Damit gibt es hier ja Ansprechpartner und für mich als Zuschauer keinerlei Notwendigkeit, Namen und Anschrift des Youtubers/Streamers zu kennen. Es gibt also keinen Vorteil.
Aber einen gravierenden Nachteil: Die Sicherheit des Streamers/Youtubers ist gefährdet. Denn wenn durch ein Impressum die Adresse eines Streamers/Youtubers im Netz bekannt wird, riskiert dieser nahezu täglich, dass "Witzbolde" seine Daten missbrauchen. Alleine der Fall Drachenlord sollte verdeutlichen, welche Konsequenzen sowas haben kann. Ganz zu schweigen von Fällen mit sog. Swatting aus den USA, wo es sogar Todesfälle gab!
Ein Streamer, dessen Adresse in einem Impressum bekannt wird, muss dauernd fürchten, dass irgend ein anonymer Internet-Troll auf die Idee kommt, es sei lustig, ihm die Feuerwehr nach Hause zu schicken, eine Pizza auf dessen Namen zu bestellen, oder gar persönlich die Adresse aufzusuchen und Gewalt anzuwenden, weil der Streamer vlt. etwas gesagt hat, was diesem Troll nicht gefällt.
Deswegen ist es Zeit, in diesem Paragraphen eine Ausnahme für Streamer und Youtuber einzurichten! Es ist notwendig, dieses Gesetz zu modernisieren und damit die Sicherheit für Streamer wieder herzustellen.
Und DAS will ich mit dieser Petition an die Regierung herantragen.