Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung

Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung
1.484 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 1.500.
Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.
1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
- Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren
- Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/
Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren - Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des
65. Lebensjahres - Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn
der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag
gestorben ist - Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992
geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und
Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben
2. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger
- Behandlung nach neuestem medizinischem Standard,
nicht nach Kassenlage - Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
- Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)
- Sinnvolle „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
- Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin
- Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau
- Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
- Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)
- Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%
- Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkasse
3. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger
- Volle Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bei stationärer und auch bei häuslicher Pflege
- Die Hotelkosten bei stationärer Pflege trägt der Pflegebedürftige
- Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich für Angehörige und Nicht-Angehörige, welche die Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen (kürzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Altersversorgung)
- Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)
4. Sozialgerechte Beitragsverteilung
- Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte).
- Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
- Nach oben begrenzter Beitragssatz: reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschließen, aber keine Kürzungen bei den Leistungen.
- Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen (Rente, Krankenversicherung) durch den Bundeshaushalt
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz. Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch für Rentner.
Weiterführende Informationen unter www.adg-ev.de
1.484 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 1.500.