Änderung Strassenverkehrsgesetz Schweiz

Änderung Strassenverkehrsgesetz Schweiz
Die Strassenverkersverordnung in der Schweiz ist sehr diskriminierend gegenüber Autofahrer/innen. Fahrradfahrer/innen wird oft mehr als nur ein Auge zugedrückt, wenn es darum geht die Vergehen der Fahrradfahrer/innen zu ahnden. Die Strassenverkehrsordnung der Schweiz muss zwingend angepasst werden da sie nicht mehr zeitgemäss sind. Deshalb wollen wir eine Initiative starten, um einige Gesetzesänderungen im Strassenverkehrsordnung durchzusetzen. 1. Anpassung der Probezeit bei Neulenkern auf 2 Jahre anstatt 3 Jahre wie zuvor. 2. Anpassung Bussenkatalog fairess gegenüber Autofahrern (gleiches Recht/Strafen für alle) 3. Anpassung Mindestalter zum Durchführen von Lernfahrten auf 21. Jahre anstatt 23. Jahre wie zuvor. Der Führerausweis darf nicht auf Probe sein. 4. Anpassung Strafmass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholmissbrauch am Steuer sowie Drogenmissbrauch am Steuer: - Ein Führerausweisentzug sollte nur noch bei schweren Vergehen (Alkohol, Drogen, Raser Delikt) angeordnet werden. - Es wird keine Mindestentzugsdauer mehr geben jeder Fall muss individuell angesehen werden. 5. Die Führerausweiskategorie A1 sollte nur noch mit einer praktischen Prüfung vergeben werden. 6. Anpassung Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 km/h. 7. Komplette Abschaffung des WAB
Kurses.