Petition update

Realität und alternative Fakten zu den Abschiebungen nach Afghanistan

Thomas Nowotny
83071 Stephanskirchen, Germany

Feb 6, 2017 — "Ich dachte, ich hätte mich nach vielen Jahren an den Umgang mit Abgeschobenen gewöhnt und wäre von diesen Fällen nicht mehr so stark betroffen. Shams hat mich heute eines Besseren belehrt..."
Das schrieb Abdul Ghafoor, Direktor der AMASO (Afghanistan Migrants Advice & Support Organisation) nach seiner ersten Begegnung mit Shams Ahmadi am 04.02.2017. Der 24jährige war am 23.01.2017 aus Passau nach Kabul abgeschoben worden. Seit er dort 2009 als Polizeischüler in eine Sprengfalle geriet, leidet er an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sein Vater wurde von der Taliban ermordet, der Rest der Familie floh nach Pakistan. Er flüchtete über den Iran und die Türkei nach Deutschland und kam 2011 nach Passau. Im letzten Jahr hatte sich sein Gesundheitszustand stark verschlechtert, konnte aber durch einen Klinikaufenthalt stabilisiert werden.
Dies wurde durch die Abschiebung zunichte gemacht. Entgegen der Zusicherungen bekam Shams, bis auf 50 Dollar bei der Einreise, keine Unterstützung von offizieller Seite. Bei der Deutschen Botschaft in Kabul wurde er abgewiesen, als er um Hilfe bat. Klaus Peter Metzger, der ihn von Passau aus unterstützt, konnte ihm telefonisch die Adresse von AMASO durchgeben. Er schreibt:

Heute am Sonntag, 5. Februar konnte ich wieder mit Shams telefonieren. Von Abdul, dem Leiter von "Afgh. Migrants Advice and Support Organisation" (AMASO) in Kabul bekam er gestern Geld für das Nötigste, insbesondere für die dringend benötigten Medikamente. Das Geld streckt "AMASO" vor, bis es aus den hier gesammelten Spendenmitteln nach Kabul transferiert ist.
Aber Shams fand keine Apotheke, die die Medikamente hatte.
Dazu kommt, dass es in Kabul sehr große Mengen geschneit hat! Shams sprach von zwei Metern Schnee! Nichts geht mehr in der Stadt und es ist für ihn umso schwerer eine Apotheke zu finden.
Er versucht jeden Abend irgendwo unterzukommen, mal kann er bei einem Bekannten schlafen, mal auf der Ladefläche eines LKW, mal bleibt ihm nur die Strasse.
Das ist das Ergebnis der Deportation eines kranken Mannes durch unsere Behörden!
Es ist eine Schande!
Mehrfach wurde sowohl vom stellvertretenden Leiter der zentralen Ausländerbehörde in Deggendorf, sowie vom Richter, der die Abschiebung nicht stoppte, am Abschiebetag auf unsere Proteste hin betont, dass für Shams gesundheitlich mit reichlich Medikamenten und dem Kontakt zu einem Krankenhaus gesorgt sei.
Nun ist Shams fast zwei Wochen abgeschoben in den Winter Afghanistans - obdachlos und immer noch ohne medikamentöse oder gar ärztliche Versorgung! Und er wird von Tag zu Tag kränker!
Soviel sind die Aussagen unserer Behörden wert!

Bundesinnenminister Thomas de Maizère (09.01.2017 an die Landesinnenminister):
„Wichtig erscheint mir dabei vor allem, dass gewährleistet und sichergestellt ist, dass die nach Afghanistan zurückgeführten Personen bei ihrer Ankunft angemessen empfangen, aufgenommen und versorgt werden (…)
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die im Dezember 2016 von Deutschland nach Afghanistan zurückgeführten Personen bei ihrer Ankunft in Kabul vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von IOM-Mitarbeitern, von der gemeinnützigen humanitären Organisation für psychosoziale Betreuung (IPSO) und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Botschaft und der Bundespolizei vor Ort in Empfang genommen und versorgt worden sind. Diese Betreuung wird für alle Rückführungsaktionen nach Afghanistan sichergestellt werden.“

Wer glaubt, „alternative Fakten“ wären eine Erfindung von Donald Trump, wird eines Besseren belehrt. Unser bescheidener Bundesinnenminister wendet dieses Prinzip seit langem an:

Realität und
alternative Fakten
zu den Abschiebungen nach Afghanistan

UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR (Bericht Januar 2017):
„Ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen...als sichere und zumutbare interne Fluchtalternative ansieht, ist nach Auffassung von UNHCR vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan nicht möglich.“
Auswärtiges Amt: (Reisewarnung)
„Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.(...) In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.“
Die Welt 25.11.2016
Interview mit dem rheinland-pfälzischen AFD-Vorsitzenden Uwe Junge: „Ich kenne Nord-Afghanistan aus meinem letzten Einsatz dort ganz gut, und seither ist es dort nicht sicherer geworden, im Gegenteil. Ich wüsste nicht, wohin man dort Menschen abschieben könnte.“

Bundesinnenminister Thomas de Maizère (09.01.2017):
„Die Sicherheitslage in Afghanistan kann jedenfalls nicht als
allgemein unsicher bezeichnet werden.“

UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR (Bericht Januar 2017):
Seit April 2016 hat sich die Sicherheitslage „insgesamt nochmals deutlich verschlechtert“.

Bundesinnenminister Lothar de Maizère (15.12.2016):
„Eine Verschlechterung der Sicherheitslage im gesamten Land kann
nicht bestätigt werden."

UNAMA - Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan/UNHCR (Bericht 19.10.2016):
Die Zahl der zivilen Opfer ist auf den höchsten Stand seit 2009 gestiegen (vom 01.01.-30.09.2016 waren es 2.562 Tote und 5.835 Verletzte).
Bundesinnenminister Thomas de Maizère (15.12.2016):
„Die von den Taliban verübten Anschläge richten sich...gerade nicht
auf die Zivilbevölkerung“.

Zeit online („Die kalte Rechnung des Innenministers“, 17.11.2016)
„Einen sachlichen Grund kann es deshalb kaum geben, warum seit 2016 weniger Menschen aus Afghanistan in Deutschland Schutz gewährt wird, obwohl gleichzeitig die Zahl der afghanischen Asylbewerber steigt. Aber es gibt einen politischen Grund.
Thomas de Maizière hat ihn formuliert (…): 'Unsere (...) Sorge ist im Moment in Europa die große Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan. Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: 'Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa (...) direkt nach Afghanistan zurück!' Sein Ziel sei es, dem Anstieg der Flüchtlingszahl aus Afghanistan 'Einhalt' zu gebieten, wie es das Innenministerium auf seiner Website formuliert.
Umsetzen müssen diesen Wunsch die Mitarbeiter des Bamf. Auf den Entscheidern laste erheblicher Druck, so viele afghanische Asylgesuche wie möglich abzulehnen, sagt der Mitarbeiter, der aus Angst anonym bleiben will: 'Jeder Asylentscheid, der von den Vorgaben der Leitsätze abweicht, muss dem Vorgesetzten vorgelegt werden. Wenn man einem männlichen, alleinstehenden Afghanen subsidiären Schutz gewähren will, muss man schon mutig sein.'
Kurz nach de Maizières Ankündigung wurden außerdem eben diese Leitsätze des Bamf für Afghanistan geändert. (…) Gleich auf den ersten Seiten der als Verschlusssache gestempelten Leitsätze hebt sich ein fett gedruckter Satz vom Rest des Textes ab: 'Die grundsätzlichen Regelungen zu internen Schutzmöglichkeiten bei jungen, alleinstehenden und arbeitsfähigen Männern sind zu beachten.' “

Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland* (November 2016):
„So gravierend die strukturellen Defizite in der Ermittlungspraxis des Bundesamtes schon vor dem Jahr 2016 waren, seitdem hat sich die Situation dramatisch verschärft. (…) Sowohl die quantitative als auch die qualitative Untersuchung zeigen die Notwendigkeit, die Ablauforganisation im Bundesamt zu revidieren. Der schutzsuchende Mensch muss wieder im Mittelpunkt stehen – nicht eine auf eine scheinbare Effizienz ausgerichtete Ablauforganisation, bei der das Schicksal der Flüchtlinge keine gebührende Würdigung erfährt.“
Beispiel aus der Region Rosenheim (Februar 2017):
Ein afghanischer Asylsuchender hatte bei der Anhörung nur ein Skype-Dolmetscher, schlechte Übertragung, sprach Persisch und kein Dari. Der Klient sagte gleich am Anfang, dass er ihn kaum verstehe. Die Anhörerin sagte, das wäre nun egal, er solle sein Interview machen.
Da der Klient selbst schon etwas Deutsch konnte, bemerkte er, dass Daten, die er nannte, falsch übersetzt wurden (nach dem persischen Kalender)

Bundesinnenminister Thomas de Maizère (09.01.2017):
„Den Bedenken des UNHCR wird vor allem dadurch Rechnung
getragen, dass im Rahmen des Asylverfahrens in jedem Einzelfall
Schutzansprüche und zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse
geprüft werden.“

*Herausgeber: Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V., Arbeits­gemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Neue Richtervereinigung e. V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, PRO ASYL – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V., Die Rechtsberaterkonferenz


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