Aussetzung der Masern-Impfpflicht während der Corona-Krisensituation!

Aussetzung der Masern-Impfpflicht während der Corona-Krisensituation!

0 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 500.
Bei 500 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Empfehlungen gelistet!
Irene Duma hat diese Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestartet.

Sehr geehrter Herr Spahn

Ich bitte Sie dringend um Aussetzung der Masern-Impfpflicht während der Corona-Krisensituation.

Ihr Ministerium verpflichtet uns, alle nicht notwendigen medizinischen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt zu verschieben, um auch die Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.  Es gibt zur Zeit in Deutschland kein akutes Masern-Problem und bei einer Durchimpfungsrate von 96% ist es zur Zeit auch nicht zu erwarten. Somit ist in dem Konflikt zwischen zwei aus Ihrem Ministerium kommenden Ansagen:

  • sich einerseits an die in der Corona-Krise geltende:"möglichst einer Unterlassung aller aufschiebbaren medizinischen Maßnahmen", zu halten.
  • und andererseits: "der Masern-Impfung  nach zukommen", die Impfpflicht nachrangig und die Masern-Impfung auszusetzen.

Derzeit gibt es kein Wissen über die Interaktion von Masern-Impfung und Corona-Infektion. Eine Impfung konzentriert das Immunsystem auf die Produktion von impfspezifischen Antikörpern, so dass nicht auszuschließen ist, dass es in dieser Phase eine Schwächung des Immunsystems für andere Infektionen gibt. Aus diesem Grund vermeiden wir außer in Notfällen die Impfung in einen Infekt hinein.

Darüber hinaus gibt es Nebenwirkungen der Masern-Impfung, die Sie beschlossen haben unter Normalbedingungen in Relation zur Hauptwirkung in Kauf zu nehmen. Wir haben aber zur Zeit keine Normalsituation, so dass jede Nebenwirkung, die zu einer Hospitalisierung führt, ein unvergleichlich höheres Risiko birgt, als unter Normalbedingungen:

  • Hospitalisierung in ein mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln unterversorgtes Krankenhaus mit der unnötigen Gefahrenmöglichkeit einer Corona-Infektion
  • Belegung von Krankenhausbetten, die vielleicht für die Akutversorgung von Corona-Patienten benötigt würden
  • Komplikation der Akutversorgung bei einer zur Zeit, selbstverständlich möglichen Corona-Infektion durch Masern-Impfnebenwirkung

Zum Beispiel ist eine beschriebene Impfkomplikation eine idiopathische thrombozytopenische Purpura, ein Abfall der Thrombozyten mit entsprechender reversibler Gerinnungsstörung, welche unter Normalbedingungen zu Händeln wäre. In der jetzigen Situation könnte es aber zu einer nicht erwünschten Hospitalisierung führen und im Falle einer gleichzeitigen Corona-Infektion intensiv-medizinische Maßnahmen extrem erschweren.

Als letzter Punkt sei anzuführen, dass die Gesundheitsämter, denen die Aufsicht über die Einhaltung der Impfpflicht zukommt, zur Zeit mit anderen Aufgaben an der Grenze ihrer Belastbarkeit stehen. So dass eine individuelle Begutachtung eines individuell begründeten Antrages, auf Aussetzung der Impfpflicht, zum jetzigen Zeitpunkt, eher nicht hinreichend möglich ist und es zu befürchten bleibt, dass hier nicht, einem Rechtsstaat entsprechende Vorgehen, gewährleistet ist.                     

Es gibt wie bereits oben ausgeführt, die Masern betreffend, keine Notsituation, welches ein Aussetzen demokratischer Grundrechte rechtfertigen würde.

Mit freundlichem Gruß
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Dr. med. Elisabeth Sommer
Hollenhagen 20
51766 Engelskirchen

0 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 500.
Bei 500 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Empfehlungen gelistet!