Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können
Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können
Warum ist diese Petition wichtig?

In der Nacht vom 4. November 1981 wurde meine siebzehnjährige Tochter vergewaltigt und brutal ermordet. Frederike war auf dem Weg vom Chor nach Hause und wollte - wie so oft - einige Kilometer nach Hause von Celle nach Hambühren trampen.
Der Angeklagte wurde damals trotz schwerwiegender Indizien freigesprochen. Mehr als dreißig Jahre danach wurde der DNA-Test in der Kriminalistik zur Überführung von Straftätern eingesetzt und die DNA-Proben waren eindeutig: Der damalige Täter ist der mutmaßliche Mörder meiner Tochter, aber weiterhin auf freiem Fuß. Das ist unerträglich für mich.
Es liegt daran, dass der Mann freigesprochen wurde. Nach bestehendem Gesetz ist es nicht möglich, ihn erneut des Mordes anzuklagen.
Das Gesetz sagt aber: Mord verjährt nicht.
Seit nunmehr 40 Jahren kämpfe ich für Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike. Der § 362 der Strafprozessordnung muss ergänzt werden! Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen. In Österreich, in England, in Finnland, in Norwegen und in Schweden ist in solchen Fällen eine neue Gerichtsverhandlung bei neuen Beweismitteln vorgesehen.
Und es gibt Grund für neue Hoffnung: Die Bundestagsfraktion von Union und SPD wollen die Strafprozessordnung nun tatsächlich ändern und schon bald einen Vorschlag in den Bundestag einbringen, sodass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 verabschiedet werden kann. (Quelle)
Zur Zeit weigert sich aber Justizministerin Lambrecht aus nicht überzeugenden, verfassungsrechtlichen Gründen, die Initiative aus den Fraktionen zu unterstützen.
Helfen Sie mit Ihrer Stimme, die Petition zu befördern und den Abgeordneten aus CDU und SPD beizutreten, damit das Gesetz doch noch geändert wird, so, wie es auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag steht!
Nachweislich falsch freigesprochene Mordtaten verdienen nicht den Schutz des Gesetzes!
Ich bitte daher Justizministerin Christine Lambrecht und die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzgebungsprozess so zügig wie möglich durchzuführen, um § 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen und der Gerechtigkeit Raum zu geben.