BAföG Sätze und Zuverdienstgrenzen endlich erhöhen!

BAföG Sätze und Zuverdienstgrenzen endlich erhöhen!

Startdatum
8. Februar 2022
Petition an
Bundesregierung und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Daniel Abeka

Ein Großteil der Schüler*innen und Student*innen die heute BAföG beziehen, müssen mit einer Förderung zurecht kommen, die unter Hartz IV-Niveau liegt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat hierzu bereits Mitte 2021 entschieden, dass die BAföG-Sätze in der aktuell geltenden Fassung verfassungswidrig sein könnten. Je nach persönlicher Situation des Beziehers liegen die Bedarfssätze teilweise unter den sozialrechtlichen Regelsätzen, welche für die Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angesetzt werden. Diese Bedarfssätze sind bereits äußerst niedrig bemessen und stellen das Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben dar. (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -, Rn. 1-220)

Wie kann es deshalb sein, dass die BAföG-Sätze unter den Bedarfssätzen von ALG II liegen?

Wir fordern die Bundesregierung und sämtliche Verantwortlichen auf:

  • Die BAföG-Bedarfssätze sofort auf die Bedarfssätze von mindestens Hartz IV-Niveau anzuheben.
  • Die Chance auf Bildung unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern zu gestalten.
  • Die künftige Entwicklung der Regelsätze zu dynamisieren und an die Preissteigerung bzw. sozialrechtlichen ALG II-Sätze (Hartz IV) (in Zukunft: Bürgergeld) anzupassen. 
  • Die Zuverdienstgrenzen für arbeitswillige Leistungsbezieher*innen deutlich zu erhöhen und unabhängig von bestimmten Härtefallkonstellationen auszugestalten, unter der Berücksichtigung das Ausbildung bzw. Studium weiterhin im Mittelpunkt stehen. Als Orientierung hierfür kann das Werkstudentenprivileg dienen.
  • Die Höhe der Bedarfssätze empirisch nachvollziehbar festzulegen.
  • Dass die Ampel-Koalitionäre ihre Versprechen im Koalitionsvertrag einhalten und entsprechend zügig und vollumfänglich umsetzen. Idealerweise noch vor dem zukünftigen Urteil des BVerfG.

Schon heute erreicht die Anzahl der geförderten Personen einen historischen Tiefststand: 27 % weniger Geförderte im Jahr 2020 als im Vergleich zum Jahr 1991. Sollten die oben aufgeführten Forderungen nicht in naher Zukunft erfüllt werden, wird sich dieser Trend sicherlich fortsetzten...

Bitte unterzeichnet, wenn ihr der selben Auffassung seid. Jede Stimme zählt!

Quellen:

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bundesverwaltungsgericht-bafoeg-hoehe-koennte-verfassungswidrig-niedrig-sein-a-0754f6b6-b3d9-459b-a66a-ec0c98a21e7f

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2555-bafoeg-koalitionsvertrag.php

https://www.sozialrecht-rosenow.de/meldung/bundesverwaltungsgericht-h%C3%A4lt-baf%C3%B6g-s%C3%A4tze-f%C3%BCr-verfassungswidrig.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_N052_214.html;jsessionid=E9B8F7F770BFE903E8384BE8739C1A16.live732

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