Flexibilisierung der 10H-Regel für Windkrafträder in Bayern
Flexibilisierung der 10H-Regel für Windkrafträder in Bayern
Aktuelle Situation
Die im Art. 82 Abs. 1 in der Bayrischen Bauordnung (BayBO) eingeführte Regelung, wonach Windkraftanlagen in der Regel einen Mindestabstand von 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen einhalten müssen. Bei der Einführung wurde begründet, dass die Regel die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. Die Regelung gilt einheitlich für Bayern.
Problem
Die Akzeptanz von Windkrafträdern ist in Bayern und seinen Regionen unterschiedlich. Ein regionale Abweichung auf Ebene der jeweiligen Gemeinden ist nicht wirklich vorgesehn.
Lösungsvorschlag
Im Sinne unseres förderalen Prinzips, welches auch gerne von unserer bayrischen Staatsregierung bemüht wird, sollte eine Abweichung von der 10-H-Regel auf Gemeindeebene möglich sein. Ggf. muß die Gemeinde das Einvernehmen der Nachbargemeinden einholen, wenn durch die verkürzte x-H-Regel deren Wohngebiete betroffen sind.
Begründung
Die Rückübertragung der Entscheidungskompetenz Stärkt die Gemeinden. Die Gemeinde und ihre Bürger können entsprechend der örtlichen Akzeptanz von Windkrafträder den Bau zulassen.