Arm wegen Kindesunterhalt trotz voller Erwerbstätigkeit

Arm wegen Kindesunterhalt trotz voller Erwerbstätigkeit
Warum ist diese Petition wichtig?
Über 50% der Unterhaltspflichtigen müssen im Monat mit 1160 EURO oder sogar weniger klarkommen, und dies, obwohl sie voll erwerbstätig sind. Wer ein Nettoeinkommen von 1900 EURO und weniger hat und für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, wird gemäß Düsseldorfer Tabelle zum „Mangelfall“. Die Kinder bekommen nicht den vollständigen Mindestunterhalt, aber auch der Unterhaltspflichtige selbst ist ein „Mangelfall“. Die 1160 EURO, die er von seinem Nettoverdienst behalten darf, sollen reichen für Essen, Kleidung, Wohnung samt Nebenkosten, Nutzung von Mobilfunkgeräten, soziokulturelle Teilhabe und Aufwand für Betreuung der Kinder. „Das lässt sich mit 1160 EURO nicht stemmen. Wer nicht auf die Eltern oder die Großeltern zurückgreifen kann, ist im wahrsten Sinn es Wortes bitterarm. Eine Anhebung des Selbstbehalts auf 1260 EURO ist dringend notwendig. Schließlich wurde der Kindesunterhalt seit 2008 um über 40 Prozent angehoben, während der Selbstbehalt nur um 28 Prozent anstieg. Es besteht nicht nur deswegen dringend Nachholbedarf“.
Der vollständige Text ist unter dem Link zu lesen: https://www.presseportal.de/pm/amp/126040/5075524