FORDERUNG EINER UMSATZERSTATTUNG FÜR STANDBETREIBER AUF WEIHNACHTSMÄRKTEN

FORDERUNG EINER UMSATZERSTATTUNG FÜR STANDBETREIBER AUF WEIHNACHTSMÄRKTEN
Forderung einer Umsatzerstattung für alle Standbetreiber auf allen wegen Corona geschlossenen Weihnachtsmärkten Deutschlands
Unsere Weihnachtsmärkte in Deutschland sind kulturelle Veranstaltungen, die fest verankert sind im gesellschaftlichen Bewusstsein; basierend auf christlichen Traditionen und Werten begleiten sie die Menschen durch die Adventszeit bis zum Heiligen Abend.
Durch die von der Regierung verfügte 2. Schliessung der Weihnachtsmärkte in Folge sehen wir dieses Kulturgut und uns selbst nun existentiell gefährdet.
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Uns Aussteller trifft es mit voller Wucht. Unsere gesamten Einnahmen brechen weg, alle im Vorfeld getätigten Ausgaben für Waren oder Materialien lasten auf uns, ohne Aussicht auf Rückzahlung oder Kompensation, unsere gesamte Zeit der Vorarbeit zur Vorbereitung der Märkte, und bei Kunsthandwerkern der Herstellung der Waren, die dann zum Verkauf angeboten werden sollten, wird mit einem Federstrich ausradiert.
Wir brauchen diese Umsätze, um überlebensfähig zu bleiben und im nächsten Jahr wieder investieren zu können, um auf den Weihnachtsmärkten präsent zu sein und die Weihnachtsatmosphäre zu erschaffen die die Besucher jedes Jahr aufs Neue zu schätzen wissen.
Im gesamten Einzelhandel wurden nur die Weihnachtsmärkte geschlossen.
Die Kosten und finanziellen Verluste zum Schutze der Gesundheit aller, also der gesamten Gesellschaft, bleiben dann aber einseitig bei einer einzigen gesellschaftlichen Gruppe von Schaustellern, Standbetreibern, Kleinhändlern, Kunsthandwerkern, Gastronomen und Kunst- und Kulturschaffenden auf Weihnachtsmärkten hängen. Sie alleine sollen mit ihren Umsatzverlusten für die Bekämpfung des Virus und seiner Ausbreitung bezahlen.
Das Virus betrifft aber alle, die Pandemiebekämpfung- und- eindämmung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen bezahlt werden muss.
Man kann die Kosten dafür nicht einseitig einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft aufbürden.
Das Prinzip der Gleichbehandlung, die das Grundgesetz vorsieht, wird hier eklatant verletzt!
Um einen gerechten Ausgleich zu erreichen, fordern wir deshalb für die genannte Gruppe aller betroffenen Aussteller auf Weihnachtsmärkten einen Schadensersatz in Höhe von 75 Prozent des Nettoumsatzes ihrer Geschäfte aus dem Vergleichszeitraum von 2019.
Nur durch eine solche Entschädigung kann ein fairer Ausgleich im Sinne der gerechten Verteilung der finanziellen Lasten und Kosten der Pandemie erreicht werden.