

🛡️ Reform des Verfassungsbeschwerdeverfahrens: Für echten Grundrechtsschutz und Transpare
Das Problem
Titel:
🛡️ Reform des Verfassungsbeschwerdeverfahrens: Für echten Grundrechtsschutz und Transparenz beim Bundesverfassungsgericht
Einleitungstext:
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht zum Schutz unserer Grundrechte. Doch tausende Verfassungsbeschwerden werden jedes Jahr ohne Begründung abgelehnt – gestützt auf § 93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Selbst bei schweren Eingriffen in Grundrechte bleibt der Weg zum Gericht oft verschlossen.
Wir fordern eine Reform:
🔹 Begründungspflicht bei Ablehnung von Beschwerden
🔹 Klarer Grundrechtsbezug im Gesetz
🔹 Sicherstellung eines tatsächlichen Zugangs zum gesetzlichen Richter (Art. 19 Abs. 4 GG)
Begründung:
Das Grundgesetz garantiert: Wer in seinen Rechten verletzt wird, hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz. Doch wenn das höchste Gericht Beschwerden unbegründet ablehnen kann, wird dieses Versprechen zur Illusion.
§ 93d BVerfGG enthält keinen Hinweis auf die Grundrechte, erlaubt aber die kommentarlos Ablehnung einer Beschwerde. Dies widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Kein Gesetz ohne Grundrechtsbindung darf Grundrechte faktisch aushebeln – erst recht nicht auf höchster Ebene.
Ein reformiertes Verfahren, das transparente Entscheidungen und echte rechtliche Nachvollziehbarkeit erlaubt, stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor struktureller Rechtsschutzverweigerung.
Unsere Forderung:
Der Bundestag möge das Bundesverfassungsgerichtsgesetz dahingehend prüfen und ändern, dass:
jede Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde begründungspflichtig wird,
der Zugang zum Grundrechtsgerichtshof nicht länger ohne Kontrolle versagt bleibt,
eine verfassungskonforme Auslegung im Lichte von Artikel 1 und 19 GG sichergestellt ist.
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Das Problem
Titel:
🛡️ Reform des Verfassungsbeschwerdeverfahrens: Für echten Grundrechtsschutz und Transparenz beim Bundesverfassungsgericht
Einleitungstext:
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht zum Schutz unserer Grundrechte. Doch tausende Verfassungsbeschwerden werden jedes Jahr ohne Begründung abgelehnt – gestützt auf § 93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Selbst bei schweren Eingriffen in Grundrechte bleibt der Weg zum Gericht oft verschlossen.
Wir fordern eine Reform:
🔹 Begründungspflicht bei Ablehnung von Beschwerden
🔹 Klarer Grundrechtsbezug im Gesetz
🔹 Sicherstellung eines tatsächlichen Zugangs zum gesetzlichen Richter (Art. 19 Abs. 4 GG)
Begründung:
Das Grundgesetz garantiert: Wer in seinen Rechten verletzt wird, hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz. Doch wenn das höchste Gericht Beschwerden unbegründet ablehnen kann, wird dieses Versprechen zur Illusion.
§ 93d BVerfGG enthält keinen Hinweis auf die Grundrechte, erlaubt aber die kommentarlos Ablehnung einer Beschwerde. Dies widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Kein Gesetz ohne Grundrechtsbindung darf Grundrechte faktisch aushebeln – erst recht nicht auf höchster Ebene.
Ein reformiertes Verfahren, das transparente Entscheidungen und echte rechtliche Nachvollziehbarkeit erlaubt, stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor struktureller Rechtsschutzverweigerung.
Unsere Forderung:
Der Bundestag möge das Bundesverfassungsgerichtsgesetz dahingehend prüfen und ändern, dass:
jede Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde begründungspflichtig wird,
der Zugang zum Grundrechtsgerichtshof nicht länger ohne Kontrolle versagt bleibt,
eine verfassungskonforme Auslegung im Lichte von Artikel 1 und 19 GG sichergestellt ist.
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Petition am 27. Juni 2025 erstellt